Antrag: | Tiere sind keine Zirkusnummer! |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 12.12.2022, 21:26 |
V4-001: Tiere sind keine Zirkusnummer!
Antragstext
Von Zeile 1 bis 18:
Wir brauchen Veränderungen - auf Bundesebene!
Im Dezember 2021 hat die Stadt Rodgau im hessischen Landkreis Offenbach als erste Kommune in Deutschland beschlossen, öffentliche Plätze nicht mehr an Zirkusbetriebe oder Veranstalter*innen zu vergeben, die Tiere zur Schau stellen (1). Basierend auf diesem Meilenstein im Schutz von Zirkustieren, hat die Grüne Jugend Hessen im April 2022 einen Antrag zum Verbot der Zur-Schau-Stellung von Tieren auf öffentlichen Plätzen beschlossen (2). Noch im selben Monat wurde der Beschluss der Stadt Rodgau gerichtlich gekippt. Ein Zirkusbetreiber hatte geklagt und das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied: "Das Tierschutzgesetz gibt keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen her" (3). Damit ist klar: Wer konsequenten Tierschutz in Zirkusbetrieben will, muss Veränderung auf Bundesebene schaffen!
Seit Jahrtausenden leben Menschen mit Tieren zusammen - die Jagd, sowie das Halten und Domestizieren von Tieren sicherte dabei nicht selten das menschliche Überleben. Klar ist aber auch: Tiere sind fühlende Wesen, die Freude und Zufriedenheit, aber auch Angst und Leid empfinden können. In einer Zeit und auf einem Teil der Erde, wo das Halten von Tieren schon länger keine absolute Lebensnotwendigkeit mehr darstellt, ist es deshalb die Pflicht von uns Menschen, bei der Haltung von Tieren immer streng abzuwägen, wie sich unser Handeln auf das Wohl der Tiere auswirkt. Dies betrifft auch die Zurschaustellung von Tieren im Zirkus.
Spätestens nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt im April 2022 befunden hat, dass das Tierschutzgesetze keine keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen hergibt und damit ein Beschluss der Rodgauer Stadtverordnetenversammlung gekippt hat, öffentliche Plätze nicht mehr an Zirkusbetriebe oder Veranstalter*innen zu vergeben, die Tiere zur Schau stellen, ist klar: Wer konsequenten Tierschutz in Zirkusbetrieben will, muss Veränderung auf Bundesebene schaffen!
Höchste Priorität hat für uns dabei, dass das Halten, Dressieren und zur Schau stellen von Wildtieren im Zirkus ein Ende hat. Anders als über Jahrhunderte und Jahrtausende domestizierte Tiere haben Wildtiere keine Anpassung an das Zusammenleben mit Menschen durchlaufen. Häufige Transporte, nicht-artgerechte Haltung und Beschäftigung, eine oftmals mit Gewalt durchgeführte Dressur sowie der ständige Kontakt zu Menschen führen bei Wildtieren im Zirkus nicht selten zu Verhaltensstörungen, Krankheit und sogar vorzeitigen Todesfällen. Eine Haltung, die den Bedürfnissen von Wildtieren entspricht, ist im Zirkusbetrieb praktisch nicht möglich. Für alle anderen Tiere im Zirkus (domestizierte Arten) muss darüber hinaus endlich der Zustand beendet werden, dass für sie schlechtere Mindeststandards bei der Haltung gelten als in anderen Haltungsformen.
Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Darmstadt, ermöglichen weder das Tierschutzgesetz noch die Zirkusleitlinien den Kommunen, ihre Flächen nur an Zirkusbetriebe ohne Tiere zu vergeben. Sie haben daher keine rechtliche Grundlage, um die Vergabe ihrer Flächen zu beschränken. Der Fall in Rodgau zeigt, dass Zirkusbetriebe selbst gegen bereits gesetzte Vergaberichtlinien erfolgreich klagen können.
Von Zeile 1 bis 18:
Wir brauchen Veränderungen - auf Bundesebene!
Im Dezember 2021 hat die Stadt Rodgau im hessischen Landkreis Offenbach als erste Kommune in Deutschland beschlossen, öffentliche Plätze nicht mehr an Zirkusbetriebe oder Veranstalter*innen zu vergeben, die Tiere zur Schau stellen (1). Basierend auf diesem Meilenstein im Schutz von Zirkustieren, hat die Grüne Jugend Hessen im April 2022 einen Antrag zum Verbot der Zur-Schau-Stellung von Tieren auf öffentlichen Plätzen beschlossen (2). Noch im selben Monat wurde der Beschluss der Stadt Rodgau gerichtlich gekippt. Ein Zirkusbetreiber hatte geklagt und das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied: "Das Tierschutzgesetz gibt keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen her" (3). Damit ist klar: Wer konsequenten Tierschutz in Zirkusbetrieben will, muss Veränderung auf Bundesebene schaffen!
Seit Jahrtausenden leben Menschen mit Tieren zusammen - die Jagd, sowie das Halten und Domestizieren von Tieren sicherte dabei nicht selten das menschliche Überleben. Klar ist aber auch: Tiere sind fühlende Wesen, die Freude und Zufriedenheit, aber auch Angst und Leid empfinden können. In einer Zeit und auf einem Teil der Erde, wo das Halten von Tieren schon länger keine absolute Lebensnotwendigkeit mehr darstellt, ist es deshalb die Pflicht von uns Menschen, bei der Haltung von Tieren immer streng abzuwägen, wie sich unser Handeln auf das Wohl der Tiere auswirkt. Dies betrifft auch die Zurschaustellung von Tieren im Zirkus.
Spätestens nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt im April 2022 befunden hat, dass das Tierschutzgesetze keine keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen hergibt und damit ein Beschluss der Rodgauer Stadtverordnetenversammlung gekippt hat, öffentliche Plätze nicht mehr an Zirkusbetriebe oder Veranstalter*innen zu vergeben, die Tiere zur Schau stellen, ist klar: Wer konsequenten Tierschutz in Zirkusbetrieben will, muss Veränderung auf Bundesebene schaffen!
Höchste Priorität hat für uns dabei, dass das Halten, Dressieren und zur Schau stellen von Wildtieren im Zirkus ein Ende hat. Anders als über Jahrhunderte und Jahrtausende domestizierte Tiere haben Wildtiere keine Anpassung an das Zusammenleben mit Menschen durchlaufen. Häufige Transporte, nicht-artgerechte Haltung und Beschäftigung, eine oftmals mit Gewalt durchgeführte Dressur sowie der ständige Kontakt zu Menschen führen bei Wildtieren im Zirkus nicht selten zu Verhaltensstörungen, Krankheit und sogar vorzeitigen Todesfällen. Eine Haltung, die den Bedürfnissen von Wildtieren entspricht, ist im Zirkusbetrieb praktisch nicht möglich. Für alle anderen Tiere im Zirkus (domestizierte Arten) muss darüber hinaus endlich der Zustand beendet werden, dass für sie schlechtere Mindeststandards bei der Haltung gelten als in anderen Haltungsformen.
Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Darmstadt, ermöglichen weder das Tierschutzgesetz noch die Zirkusleitlinien den Kommunen, ihre Flächen nur an Zirkusbetriebe ohne Tiere zu vergeben. Sie haben daher keine rechtliche Grundlage, um die Vergabe ihrer Flächen zu beschränken. Der Fall in Rodgau zeigt, dass Zirkusbetriebe selbst gegen bereits gesetzte Vergaberichtlinien erfolgreich klagen können.