Antrag: | Jeder Femizid ist einer zu viel! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 30.06.2025) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 30.06.2025, 16:21 |
Ä2 zu A-8: Jeder Femizid ist einer zu viel!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 10 bis 11 einfügen:
Wir brauchen entschlossene politische Reaktionen und vor allem Präventionsmaßnahmen, um Femiziden konsequent entgegenzutreten. Eine Fußfessel ist dabei kein Allheilmittel. Feministische Fachberatungsstellen, TINA*-inklusive Frauenhäuser und engagierte Initiativen setzen sich seit vielen Jahren mit großem Engagement für die Prävention
Nach Zeile 15 einfügen:
Eine Novellierung des Gewalthilfegesetzes, in der Gewalt gegen TINA*sowie gegen FLINTA* mit unsicherem oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus ausdrücklich anerkannt und benannt wird ist daher dringend notwendig.
Von Zeile 34 bis 35:
- Istanbul-Konvention umsetzen und barrierefrei
ausbauenausgestalten. Dazu gehört der flächendeckende Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Behinderung oder sexueller Identität. Alle Maßnahmen müssen barrierefrei zugänglich sein:
Von Zeile 10 bis 11 einfügen:
Wir brauchen entschlossene politische Reaktionen und vor allem Präventionsmaßnahmen, um Femiziden konsequent entgegenzutreten. Eine Fußfessel ist dabei kein Allheilmittel. Feministische Fachberatungsstellen, TINA*-inklusive Frauenhäuser und engagierte Initiativen setzen sich seit vielen Jahren mit großem Engagement für die Prävention
Nach Zeile 15 einfügen:
Eine Novellierung des Gewalthilfegesetzes, in der Gewalt gegen TINA*sowie gegen FLINTA* mit unsicherem oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus ausdrücklich anerkannt und benannt wird ist daher dringend notwendig.
Von Zeile 34 bis 35:
- Istanbul-Konvention umsetzen und barrierefrei
ausbauenausgestalten. Dazu gehört der flächendeckende Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Behinderung oder sexueller Identität. Alle Maßnahmen müssen barrierefrei zugänglich sein: