Veranstaltung: | 1. Länderrat 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Hessen Landesvorstand (dort beschlossen am: 13.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.06.2025, 21:55 |
A-7: Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit – Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten
Antragstext
Demokratie ist nicht nur wählen zu gehen. Demokratie kann und muss wehrhaft sein, wenn sie angegriffen wird. Spätestens mit der Einstufung als
gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt die Alternative für Deutschland (AfD) eine Gefahr für unsere Demokratie
dar.
Zahlreiche Funktionär*innen der Partei relativieren oder leugnen die Verbrechen des Nationalsozialismus, hetzen gegen Migrant*innen und
migrantisierten Menschen, Menschen mit Behinderung, queere Menschen, Muslim*innen und Juden*Jüdinnen und sprechen dem demokratischen Rechtsstaat seine
Legitimität ab. Seit dem 10.06.2025 wissen wir: 40% der 50 000 vom Verfassungsschutz erfassten Rechtsextremist*innen in Deutschland sind AfD
Mitglieder!
Die AfD verfolgt ein ethnisch-nationalistisches, autoritäres Gesellschaftsbild und ist damit eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung. Ein Verbotsverfahren wäre ein klares Signal, dass unser Rechtsstaat nicht tatenlos zusieht, wenn verfassungsfeindliche Kräfte an der
Aushöhlung der Demokratie arbeiten.
Einige GRÜNE JUGEND und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Landesverbände haben bereits AfD-Verbotsanträge beschlossen. Jetzt sind wir auf Bundesebene dran.
Konkrete Auswirkungen eines AfD-Verbots
Ein Verbot der AfD würde der Partei den Zugang zu staatlicher Parteienfinanzierung entziehen. Im Jahr 2022 erhielt die AfD rund 17 Millionen Euro aus
öffentlichen Mitteln, von denen etwa 12,5 Millionen Euro für Fraktionspersonal verwendet wurden. Zusätzlich stehen der AfD-Fraktion und ihren
Abgeordneten jährlich über 30 Millionen Euro aus Steuergeldern für die Bezahlung von Mitarbeitern zur Verfügung. Ein Verbot würde diesen finanziellen
Zufluss stoppen und der Partei somit erhebliche Ressourcen entziehen.
Zudem würde ein Verbot auch den rechtlichen Schutz entziehen, den das Parteienprivileg im Grundgesetz gewährt. Konkret bedeutet das den Verlust der
politischen Immunität. Behörden dürften die Strukturen, Treffen, Publikationen und Finanzflüsse der AfD wie bei jeder anderen extremistischen
Vereinigung konsequent verfolgen. Auch Ersatz- oder Tarnorganisationen, die unter neuem Namen das gleiche Ziel verfolgen, könnten sofort verboten
werden. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Werbung oder Online-Inhalten dürfte untersagt oder gelöscht werden, da die Partei dann
keinen Anspruch mehr auf Meinungs- oder Versammlungsfreiheit im parteilichen Kontext hätte.
Wir müssen JETZT handeln!
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD allein wird nicht verhindern, dass menschenfeindliche Einstellungen existieren oder geäußert werden. Trotzdem ist
für uns als GRÜNE JUGEND klar: Wer die Demokratie bekämpft, kann sich nicht auf sie berufen.
Märtyrer-Inszenierungen und Protestreaktionen seitens der AfD und seiner Wähler*innenschaft sind durchaus realistisch, aber kein Grund, tatenlos
zuzusehen. Denn die AfD inszeniert sich schon längst als Opfer ganz unabhängig von einem Verbot. Sie spricht regelmäßig von „Zensur“,
„Meinungsverboten“ und „Altparteienkartell“. Diese Rhetorik gehört zu ihrer Strategie. Nur weil sich Extremist*innen beklagen können, sollten wir als
Demokrat*innen uns nicht davon abhalten lassen, unsere Demokratie zu verteidigen.
Die AfD muss verboten werden! Deshalb fordern wir als GRÜNE JUGEND die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD durch folgende Schritte:
- Aktives Handeln der Bundesregierung
Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und aktiv auf ein mögliches Verbot hinarbeiten. Sie sollte Expert*innen aus Verfassungsschutz,
Justiz und Wissenschaft beauftragen, juristisch verwertbare Beweise zu sichern und auszuwerten. Damit wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen,
auf der ein Verbotsantrag erfolgreich eingereicht und begründet werden kann.
- Klare Haltung der demokratischen Parteien
Alle demokratischen Parteien im Bundestag und in den Landesparlamenten sind aufgerufen, sich deutlich für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens
auszusprechen. Es braucht parteiübergreifende Entschlossenheit, um den Angriff auf die Demokratie abzuwehren und den Weg für ein Verfahren zu ebnen.
- Gemeinsames Handeln der antragsberechtigten Verfassungsorgane
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat – die drei verfassungsrechtlich antragsberechtigten Institutionen – müssen ihre Verantwortung gemeinsam
wahrnehmen. Es ist jetzt an der Zeit, dass sie ernsthaft prüfen, ob ein Verbotsantrag gestellt werden kann und sollte. Die Entscheidung über einen
solchen Antrag darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern muss im Interesse der Demokratie zügig, verantwortungsvoll und mit breitem
Rückhalt getroffen werden.