Veranstaltung: | 1. Länderrat 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | F – Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Länderrat |
Beschlossen am: | 18.01.2020 |
Eingereicht: | 21.01.2020, 12:50 |
Geschäftsordnung des Länderrats
Beschlusstext
§ 1 Präsidium
Der Bundesvorstand schlägt zu Beginn jeder Sitzung ein Präsidium als
Tagungsleitung vor, das in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit vom
Länderrat gewählt wird. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter
Mehrheit vorgenommen werden.
§ 2 Delegierte
(1) Stimmberechtigt können nur Delegierte oder Ersatzdelegierte sein, die der
Bundesgeschäftsstelle mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sitzung des Länderrats
gemeldet wurden.
(2) Später gemeldete Delegierte können nur Stimmrecht ausüben, wenn sie mit
absoluter Mehrheit vom Länderrat zugelassen werden.
§ 3 Anträge
Die Fristen für Anträge und Änderungsanträge richten sich nach den Bestimmungen
für die Mitgliederversammlung. Die Bestimmungen für Dringlichkeitsanträge gelten
entsprechend.
§ 4 Arbeitsbereiche
(1) Die Zusammensetzung von Arbeitsbereichen, die der Länderrat bestätigen muss,
soll dem Länderrat gemeinsam mit dem Auswahlbericht und einer Vorstellung der
ausgewählten Bewerber*innen spätestens eine Woche vor Beginn der Sitzung
mitgeteilt werden.
(2) Auskunftsersuche über das Auswahlverfahren gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der
Ordnung der Arbeitsbereiche sind spätestens drei Tage vor Beginn der Sitzung
schriftlich einzureichen. Der Länderrat entscheidet über sie mit einfacher
Mehrheit.
§ 5 Allgemeine Bestimmungen
(1) Im Übrigen gilt die allgemeine Geschäftsordnung.
(2) Diese Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit beschlossen und geändert.
Sie kann nicht durch einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, geändert oder
aufgehoben werden.