Es bestehen zumindest Anhaltspunkte, dass Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND dazu genutzt wurden, die Gründung der neuen Organisation "Zeit für was Neues" vorzubereiten und voranzutreiben. Dies würde eine satzungsfremde Nutzung von finanziellen Mitteln der GRÜNEN JUGEND darstellen, mithin möglicherweise den Straftatbestand der Untreue erfüllen. Gleichzeitig könnten Regressansprüche der GRÜNEN JUGEND gegen die damals Verantwortlichen entstanden sein. Der Bundesvorstand und die Rechnungsprüfung sollten dem genau nachgehen, auch über das bloße Prüfen der Abrechnungen hinaus. Insbesondere sollte eben ermittelt werden, ob auf den in Rede stehenden Veranstaltungen, insbesondere der Sommerakademie 2024, tatsächlich seitens des BuVos die Gründung eines neuen Verbands vorbereitet oder vorangetrieben wurde. Der Grat zwischen legitimer politischer Arbeit und Untreue ist in diesem Fall sehr schmal; ob er überschritten wurde, kann nach der Ermittlung des Sachverhalts ohne eine externe juristische Beratung kaum festgestellt werden. Deswegen sollte der BuVo, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine satzungsfremde Verwendung der Mittel vorliegen, eine solche Beratung hinzuziehen, zum Beispiel die juristische Beratung der grünen BGS oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Sollte sich ergeben, dass eine Rückforderung der Mittel von den Verantwortlichen sowie eine strafrechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts rechtlich aussichtsreich ist, sollte der BuVo diese Konsequenzen auch ziehen.
Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag: Schluss mit Krise – Holen wir uns die Zukunft zurück! - Arbeitsprogramm 2025 |
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Antragsteller*in: | Arian Kunze (KV Ebersberg); Lilli Grosch (KV Würzburg); Anna Gmeiner (KV Rosenheim); Jonas Turber (KV Rosenheim); Daniel Mareyen (KV Passau); Senem Bozdag (KV Offenbach-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.10.2024, 15:21 |