Veranstaltung: | 57. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 57. Bundeskongress |
Beschlossen am: | 22.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wahlstatut: Internationale Delegationen
Beschlusstext
§ 4 Wahlstatut Absatz 1 Satz wird neu gefasst:
(1)
Die Delegierten zur Generalversammlung der Federation of Young European Greens,
die Delegierten zum Kongress der Globalen Jungen Grünen und die Delegierten zum
erweiterten Kongress (Extended Congress) der Europäischen Grünen Partei werden
von der Mitgliederversammlung im Präferenzwahlverfahren für eine Amtsdauer von
zwei Jahren gewählt.
§ 4 Wahlstatut Absatz 2 Satz 1 wird neu gefasst:
(2) Der Vorschlag für die Delegierten zum Rat der Europäischen Grünen Partei
(Congress) erfolgt durch die Mitgliederversammlung im Präferenzwahlverfahren.
Begründung
Die Europäische Grüne Partei hat ihre Gremien umbenannt: aus dem ehemaligen council wird der congress, der ehemalige congress, für den wir Delegierte entsenden, heißt nun Extended Congress. Um hier Klarheit zu schaffen, für welchen Kongress wir Delegierte entsenden können, passen wir unsere Satzung sprachlich an. Auch legen wir die Amtsdauer der Delegationen eindeutig fest und gleichen diese an andere Delegationen an.