Veranstaltung: | 57. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung und Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.09.2023) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.09.2023, 15:52 |
T-2: Verfahrensvorschlag 57. Bundeskongress
Antragstext
Die 57. Bundesmitgliederversammlung gibt sich die folgenden
Abstimmungsverfahren:
Wahlen und geheime Abstimmungen können digital durchgeführt werden.
Erfolgt dies bei einer Wahl oder einer geheimen Abstimmung über eine
Satzungsänderung, wird anschließend eine schriftliche Schlussabstimmung
durchgeführt. In diesem Fall ist die Schlussabstimmung die einzige
verbindliche Abstimmung. Sie erfolgt für alle auf diese Weise zu
bestätigenden Beschlüsse und Wahlen auf einem gemeinsamen Stimmzettel. Auf
diesem Stimmzettel können entweder
alle Beschlüsse und Wahlen bestätigt werden (Ja), nicht bestätigt werden
(Nein), oder das abstimmende Mitglied kann sich zu allen Fragen enthalten
(Enthaltung); in diesem Fall sind alle weiteren Markierungen auf dem
Stimmzettel ungültig, oder
zu jedem Antrag mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt werden und zu jeder
Kandidat*in mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden oder die
Kandidat*in gestrichen und durch eine andere Kandidat*in ersetzt werden.
Abstimmungen, bei denen in der offenen Abstimmung kein eindeutiges
Ergebnis festgestellt werden kann, können per digitaler Abstimmung
durchgeführt werden.
Bei digitalen Abstimmungen ist zu
gewährleisten, dass die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt und alle
Stimmen im Saal erfasst werden. Es ist sicherzustellen, dass das
Abstimmungsverhalten stichprobenartig im Anschluss an den jeweiligen
Wahlgang überprüft werden kann. Es ist sicherzustellen, dass jede*r
Stimmberechtigte ein geeignetes digitales Endgerät zur Verfügung hat. Vor
der ersten solchen Abstimmung ist eine Testabstimmung durchzuführen.
Abweichend hiervon werden die Wahlen, die im Präferenzwahlverfahren
durchgeführt werden, ausschließlich mit vorgedruckten Stimmzetteln
durchgeführt. Die Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses kann nach
Ende der Mitgliederversammlung erfolgen. Zuständig für die Durchführung
sind Versammlungsleitung und Zählkommission gemeinsam mit der
Geschäftsstelle.
Begründung
Beim 55. und 56. Bundeskongress haben wir mit elektronischen Abstimmungsgeräten gute Erfahrungen gemacht. Sie gewährleisteten, dass der Bundeskongress seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen konnte, obwohl er nur eintägig tagen konnte, weil insbesondere Wahlgänge mit ihnen viel weniger Zeit in Anspruch nahmen, als Wahlen mit Stift und Papier.
Diese guten Erfahrungen wollen wir jetzt für den ersten dreitägigen Bundeskongress nach der Pandemie nutzen! Statt den elektronischen Abstimmungsgeräten nutzen wir dieses Mal die digitale Abstimmung über “Abstimmungsgrün”. “Abstimmungsgrün” ist eine Software, die bei Parteiveranstaltungen von Bündnis90/Die Grünen etabliert ist und unseren Ansprüchen an Datenschutz entspricht. Zudem ist “Abstimmungsgrün” barriereärmer zu verwenden als elektronische Stimmgeräte. “Abstimmungsgrün” kam bereits beim digitalen Bundeskongress im Herbst 2020, zum Hochpunkt der Pandemie, zum Einsatz und wird auch auf der kommenden Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen genutzt werden.
Digitale Abstimmungen beschleunigen die Wahlen massiv: Alle Stimmberechtigten können gleichzeitig abstimmen und unmittelbar nach Abgabe aller Stimmen kann das Ergebnis festgestellt werden. Die Zeit für diese Tagesordnungspunkte entfällt dann zu einem großen Teil auf die Redezeiten – nicht aus der Zeit für das Einsammeln der Zettel und Warten auf das Ergebnis.
Wie im letzten Jahr müssen wir auch dieses Jahr eine schriftliche Schlussabstimmung durchführen. Durch sie werden Satzungsänderungen und Wahlen rechtssicher. Diese Schlussabstimmung erfolgt auf einfache Art und Weise. Es wird möglich sein, auf einem Zettel entweder alle Ergebnisse der digitalen Wahlen und Abstimmungen anzunehmen, abzulehnen, sich zu enthalten oder sich zu den einzelnen Wahlgängen und Abstimmungen jeweils unterschiedlich zu positionieren. Die Schlussabstimmung auf einem Zettel ermöglicht es, noch während der Versammlung ein Ergebnis zu ermitteln und zu verkünden, weil die Auszählung besonders effizient passieren kann.
Weder Gesetz, noch Satzung oder Geschäftsordnung regeln eine genaue Art der Abstimmung (Stimmzettel, Handzeichen, etc.) – lediglich eine Unterteilung in „offen“ und „geheim“ ist vorgesehen. Dieser Verfahrensvorschlag präzisiert auf dieser Grundlage, auf welche Art und Weise geheime Abstimmungen und Wahlgänge erfolgen sollen. Bei offenen Abstimmungen, deren Ergebnis nicht leicht zu erkennen ist, können digitale Abstimmungen dazu dienen, ein genaues Stimmungsbild zu ermitteln. In diesem Fall erfolgt die Schlussabstimmung wieder offen.
Bei allen Fragen zu diesem Verfahrensvorschlag kannst du dich gerne bei Jonathan unter jonathan.thurow@gruene-jugend.de melden.