Veranstaltung: | 57. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | V Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Nina Dreßler |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.09.2023, 22:18 |
V-8: Netzausbaubeschleunigungsgesetz- auch lokal!
Antragstext
Seit der Trennung der Stromproduktion und des Betriebes der Stromnetze im Rahmen
des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998 (sog. Unbundling) entwickeln sich
die Sparten unterschiedlich schnell. Während die Energieproduktion sich schnell
auf veränderte Marktgegebenheiten ausgerichtet, ist beim Ausbau des Stromnetzes
ein schleppendes Vorgehen nicht zu übersehen. Wenn die Energiewende scheitert,
wird sie am unzureichenden Netzausbau nicht an der Produktion scheitern.
Dieser Netzausbau muss auf allen Ebenen durch regulatorische Vorgaben
beschleunigt werden, damit der Übergang von der alten Welt vor dem
Energiewirtschaftsgesetz zu den Anforderungen der Energiewende gelingt.
Regelungen bestehen bislang nur auf der Ebene des Höchstspannungsnetzes mit dem
Netzausbaubeschleunigungsgesetz.
Auf der Ebene der lokalen Netzbetreiber sind im Bereich von
Altbausanierungsmaßnahmen noch immer Projektzeiten von zwei bis drei Jahren
Standard, bis die Netzoptimierung erfolgt.
Im Bereich „Altbau“ bis Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts sind
häufig ohne Verbesserung der Anbindung an das lokale Stromnetz weder
Solaranlagen noch die Installation von Wallboxen für E – Fahrzeuge
installierbar.
Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist es darüber hinaus nicht vertretbar,
Fördermittel ausschließlich auf Neubauten oder neue Objekte zu steuern. Im
Vordergrund muss weit stärker als bisher die Altbausanierung stehen.
Unabhängig vom Bereich „Immobilien“ muss zusätzlich festgestellt werden, dass
der Ausbau von „Windenergie auf Land“ sowie „Solaranlagen“ nur dann von Erfolg
gekrönt sein wird, wenn es gelingt, die neu entstehenden Erneuerbaren Energien
auch zügig in die bestehenden Stromnetze einzubinden. Wir regeln immer noch viel
zu viele Anlagen ab, weil das Netz einen Transport der Strommengen nicht
ermöglicht.
Um diese negativen Auswirkungen auf die Energiewende zu reduzieren oder
zumindest zu begrenzen, sind regulatorische Eingriffe des Staates erforderlich.
Zu prüfen ist deshalb eine Erweiterung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes auf
die nachgelagerten Netze, vor allem bis auf die lokale Netze.
Begründung
Erfolgt mündlich.