Änderungen von V-4 zu V-4
Ursprüngliche Version: | V-4 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.09.2023, 23:04 |
Neue Version: | V-4 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.10.2023, 17:47 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 9:
lautet Arzach, aber wir benutzen in diesem Antrag den international üblichen Namen Bergkarabach. Wir verurteilen den Angriff Aserbaidschans und setzen uns für die 100.000 vertriebenen Menschen ein. Für uns ist aber klar: der Angriff steht nicht für sich allein, sondern ist eingebunden in geopolitische Interessen und Konflikte. Dementsprechend benötigt es eine internationalistische Analyse und politische Praxis unsererseits, um die Menschen in Bergkarabach vor Tod, Unterdrückung und Vertreibung zu schützen, sowie uns hier in der BundesrepublikSolidarität mit der hiesigen migrantisch-armenischen Community zu solidarisieren.
Von Zeile 13 bis 21:
militärischen Großangriff auf die Region. Dabei starben mindestens 200 Menschen und über 400 wurden verletzt. Hunderte werden immer noch vermisst. Zehntausende befinden sich seitdem auf der Flucht. Neben der Blockade des Latschin-Korridors, der die einzige Verbindung Bergkarabachs mit der Republik Armenien herstellt, hat das aserbaidschanische Militär weitere Binnenblockaden eingeführt. Dadurch sind ganze Dörfer und Städte von der Außenwelt abgeschnitten. Humanitäre Hilfe wird dringend benötigt. Das Rote Kreuz darf vereinzelt Hilfslieferungen in bestimmte Regionen ausführen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung fehlt und macht die Situation umso schwieriger für die Menschen vor Ort.Aserbaidschan errichtete Binnenblockaden und schnitt ganze Dörfer und Städte von der Außenwelt ab. Eine Massenvertreibung setzte ein. Innerhalb von weniger als zwei Wochen entleerte sich die Region. Über 100.000 Armenier*innen blieb nur noch die Flucht als die einzige Option. Armenien ist mit der Anzahl der geflüchteten Menschen maßlos überfordert und braucht dringend humanitäre Hilfe.
Von Zeile 36 bis 38:
stillt den Bedarf der EU an fossilen Energieträgern und setzt diese als Druckmittel gegen die europäische Staatengemeinschaft ein. Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg lobteDie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete Aserbaidschan als zuverlässigen Partner.
Von Zeile 48 bis 51:
türkische Nationalist*innen - die Anerkennung des Genozids an den Armenier*innen wird vom türkischen Staat geleugnet. Doch die Leugnung des Genozids geht über das türkisch-rechte Spektrum hinaus, denn auch in nicht-rechten türkisch-migrantischen Kontexten ist die Anerkennung des Genozids umstritten.Dieser Geschichtsrevisionismus wird u.a. über die türkischen Rechtsextremen, die Grauen Wölfe, in Deutschland verbreitet.
Nach Zeile 52 einfügen:
Aserbaidschan ignoriert und verletzt systematisch internationales Recht
Von Zeile 57 bis 64:
Nach seinem Militäreinsatz ist Aserbaidschan für die Sicherheit und die Einhaltung der Rechte der Armenier*innen verantwortlich. Aktuell ist die armenische Bevölkerung in gewesen, aber wie der Region schutzlosVerlauf der Ereignisse zeigt, kam Aserbaidschan seiner Verpflichtung nicht nach. Menschenrechtsorganisationen Dabei warnten Menschenrechtsorganisationen,
wie das Lemkin-Institut für Völkermordprävention oder die Gesellschaft für bedrohte Völker warnen seit 2022 vor einem Genozidder genozidalen Intention Aserbaidschans. . Laut Art II (c) der UN-Völkermordkonvention liegt der Tatbestand eines Genozids bei einer vorsätzlichen Auferlegung von Lebensbedingungen vor, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Die Hungerblockade vom Dezember 2022 bis September 2023 entsprach diesem Straftatbestand.
Von Zeile 82 bis 84:
Waffenstillstand in Bergkarabach seine bisher engen Beziehungen zu Russland gelockert und versucht, sich dem Westen anzunähern. Das wiederum verschlechtert auchAm 03. Oktober 2023 stimmten die Beziehungen zu Armeniens direktem Nachbarn Iranarmenischen Abgeordneten im Parlament für die Ratifizierung des Römischen Statuts. Der Kremel hatte zuvor Armenien vor diesem Schritt gewarnt.
Von Zeile 99 bis 100 einfügen:
- Aserbaidschan muss sich dazu verpflichten Sicherheitsgarantien für die armenische Bevölkerung Bergkarabachs nach internationalem Recht zu geben. Damit die vertriebenen Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
Von Zeile 107 bis 108 einfügen:
- Eine internationale EU-Beobachtermission soll in die Region entsandt werden, um als Drittpartei die Rolle einer Vermittlung übernehmen zu können.
Von Zeile 114 bis 124:
Sollte Aserbaidschan sich nicht an internationales Recht halten und die armenische Bevölkerung im Land ihrer Rechte berauben oder sie vertreiben, muss Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten Wirtschaftssanktionen gegen Aserbaidschan verhängen.
- Aufgrund der Vertreibung von über 100.000 Armenier*innen muss Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen das Alijew-Regime verhängen. Vermögen von Mitgliedern des Alijew-Clans im Ausland sollten eingefroren werden.
- Die Grüne Jugend Frankfurt stellt diesen Antrag auf dem Bundekongress des Bundesverbandes der Grünen Jugend mit dem Auftrag einen entsprechenden Antrag für die Bundesdelegiertenkonferenz des Bündnis90/Die Grünen am 23. November 2023 zu stellen. Ferner vertreten wir diese Forderungen als Verband, insbesondere in der Öffentlichkeit und machen Druck im Sinne und in Solidarität mit den Menschen in Bergkarabach.
- Wir vertreten diese Forderungen als Verband, insbesondere in der Öffentlichkeit und machen Druck im Sinne und in Solidarität mit den Menschen in Bergkarabach, auch gegenüber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Regierung.