Veranstaltung: | 57. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 57. Bundeskongress |
Beschlossen am: | 22.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wahlstatut: Vereinheitlichung weitere Delegierte und Ersatzdelegierte
Beschlusstext
Streiche § 4 Absatz 1 Satz 2 Wahlstatut: "Der Bundesvorstand kann
Ersatzdelegierte wählen"
Streiche § 4 Absatz 2 Satz 2 Wahlstatut: "Der Bundesvorstand kann
Ersatzdelegierte nachnominieren"
Streiche § 4 Absatz 3 Wahlstatut "Weitere internationale Delegierte wählt der
Bundesvorstand"
Füge folgenden Absatz neu ein: § 6 Weitere Delegierte und Ersatzdelegierte
Der Bundesvorstand kann Ersatzdelegierte für die in § 3 und § 4 genannten
Delegationen wählen und nachnominieren. Weitere Delegierte und Ersatzdelegierte
wählt der Bundesvorstand.
Begründung
Das Wahlstatut wird durch diesen Vorschlag vereinheitlicht und sprachlich vereinfacht.
Es wird durch die bereits in vielen Fällen bestehende Möglichkeit des Bundesvorstandes, Delegiertenplätze sowie Ersatzdelegierte zu wählen, sichergestellt, dass Delegationen nicht unbesetzt bleiben, z.B. wenn Delegierte freiwillig ausscheiden oder an außerplanmäßigen Terminierungen nicht teilnehmen können. Dies wurde in Satz 2 präzisiert und neu geordnet, um hier Klarheit zu schaffen.
Das Recht der Mitgliederversammlung, Delegationen und Ersatzdelegationen zu wählen, bleibt davon unberührt.