Änderungen von S-4 zu S-4 B
Ursprüngliche Version: | S-4 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.09.2019, 20:35 |
Neue Version: | S-4 B |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 02.11.2019, 16:54 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 10:
wir hierfür mindestens 6 Wahlgänge zzgl. Stichwahlen, hinzu kommen andere geheime Wahlen und schriftliche Abstimmungen. Mit diesem Antrag wird deshalb eingefügt, dass auch in Fällen der Beantragung einer schriftlichen Abstimmung die gesamte Mitgliederversammlung über die Verwendung der knappen Mitgliederversammlungszeit entscheidet.Aus diesem Grund wird das Quorum, das zu erreichen notwendig ist, um einen Antrag auf geheime Abstimmung zu beschließen, angehoben.
Von Zeile 12 bis 17:
1. In § 2 Satz 4 wird lit. l hinzugefügt: „l. Antrag auf schriftliche Abstimmung“.
2. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Sofern nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss anders geregelt, erfolgen Abstimmungen offen durch Handzeichen. Kann die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“
In § 6 wird "min. fünf Prozent" durch "mindestens fünfzehn Prozent" ersetzt.