Aus meiner Sicht ist insbesondere bei den Ortsgruppen eine Präzisierung der Gebiete, die sie umfassen können, notwendig und sollte bei einer derart großen Satzungsänderung nicht unterbleiben, um Missverständnisse (bspw. die Fehlannahme, dass Ortsgruppen nur einen einzelnen Ort umfassen können) auszuschließen. Dabei sollte den Ortsgruppen ein möglichst großer Spielraum für die Gebiete, die sie umfassen, gelassen werden. So können sich je nach den regionalen Gegebenheiten Ortsgruppen so zusammenfinden, wie es für die politische Arbeit vor Ort am besten ist.
Satzungsänderungsantrag: | Ortsgruppen |
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Antragsteller*in: | Sebastian Hansen |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.02.2019, 10:20 |
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