Der Bundesvorstand hat viele Zuständigkeiten, die unter den Mitgliedern verteilt werden. Zwei davon sind durch die Satzung besonders hervorgehoben: Die*der Internationale Sekretär*in und die*der Verantwortliche für Geschlechterstrategie (bisher frauen-, inter-, transpersonen- und genderpolitische*r Sprecher*in). Die Verantwortliche soll in Zukunft nicht mehr als thematische Sprecher*in für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sein, was auch stärker der derzeitigen Praxis in der Ausübung des Amtes entspricht. Deshalb kann hier analog zum*zur Internationalen Sekretär*in der Vorstand den*die Verantwortliche*n auf der ersten Vorstandssitzung aus den eigenen Reihen wählen. Das sagt nichts über die Bedeutung des Aufgabenfeldes aus, sondern vor allem über die Arbeitsweise: Während der geschäftsführende Vorstand, den wir einzeln wählen, eigene Befugnisse hat, entscheidet die*der Verantwortliche entscheidet ja nicht allein über die Geschlechterstrategie.
Satzungsänderungsantrag: | Verantwortliche*r und Team für Geschlechterstrategie |
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Antragsteller*in: | Joel Keilhauer |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.03.2019, 16:17 |
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