Zu 1a. Die Stelle wurde bei der Umbenennung übersehen.
Zu 1b. Die Stelle wurde ebenfalls bei der Umbenennung übersehen. Die Regelung der Wahl doppelt sich derzeit mit dem Frauen-, Inter-, und Trans-Statut geregelt wird, das ebenfalls Satzungsrang hat. Sie kann also an dieser Stelle gestrichen werden.
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