Wir möchten, dass wichtige Arbeitsbereiche, die die Satzung, Wahlkampfplanung sowie Kampagnenplanung betreffen sowie dauerhafte Arbeitsbereiche von dem Länderrat oder der Mitgliederversammlung eingesetzt und gewählt werden. Das Einsetzen von diesen Arbeitsgruppen nur über den Bundesvorstand entspricht nicht unserem Basisdemokratischen Anspruch. Dafür ersetzen wir in §10a die ersten beiden Absätze und fügen die Aufgabe zeitgleich in den Teil der Satzung hinzu, die das wählende Organ definiert.
Satzungsänderungsantrag: | Arbeitsbereiche allgemein |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand Sachsen u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt |
Eingereicht: | 22.03.2019, 00:00 |
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