Eine sechswöchige Ladungsfrist so wie eine Festschreibung der Ladungsfrist für dringliche Sitzungen, erhöht die Planbarkeit u.a. zum Planen von Anträgen und ermöglicht es Delegierten noch Sparpreise zu buchen und somit der GJ Geld zu sparen, da wir dieses Gremium ja ausschließlich aus Eigenmitteln finanzieren müssen.
Satzungsänderungsantrag: | Themenkongress und Länderrat |
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Antragsteller*in: | Daniela Ehlers u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.03.2019, 16:35 |
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