Durch die höhere Anzahl der durch wahlen zu vergebenen Plätze, können mehr Menschen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, die an anderer Stelle (z.B. Landesvorständen) kein Amt haben.
Durch die Plätze für die Landesvorstände sind diese dennoch vertreten und können sich in der Bundesebene einbringen.
Vorallem bei kleineren Landesverbänden wäre bei der Regelung ohne diesen ÄA nur ein Platz zu vergeben, und dieser möglicherweisen nur an Frauen* um die Quotierung zu ermöglichen. Das schließt viele Mitglieder sofort von der Teilnahme am Länderrat aus.
weiter gerne mündlich...
Satzungsänderungsantrag: | Themenkongress und Länderrat |
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Antragsteller*in: | Andreas Hackl u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: P-1-037 |
Eingereicht: | 21.03.2019, 23:19 |
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