Wir wählen auf diesem Bundeskongress einige Gremien, für mindestens die Bewerbungsfrist, nach dem vorgesehenen Zeitplan aber auch die Wahl noch vor der Behandlung der Satzungsänderungsanträgen, also nach aktueller Satzungsfassung für ein Jahr, damit wir zukünftig die nach diesem Satzungsänderrungsantrag geänderten Struktur unserer Gremien, einführen können müssen wir teilweise Amtszeiten verkürzen, für solche Regelungen bedarf es Übergangsbestimmungen in der Satzung.
Die Beschlüsse des Bundesausschusses sollten auch zukünftig ihre Gültigkeit erhalten, es gibt keinen plausiblen Grund weshalb wir dies aus unser Satzung streichen sollten. Ggf solten die Anträge wie beispielsweise die Abschaffung des Verfassungsschutzes oder unsere Beschlusslage zur Waisenrente nur besser auf unser Webseite besser auffindbar gemacht werden.
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