Eine Übergangsfrist von lediglich 2 Wochen ist zusammen mit der Streichung der Übergangsfristen problematisch, da Änderungen in Satzungen immer Übergang benötigen, sich zum Beispiel zu wählende Gremien dadrauf einrichten können müssen, das es sie nicht nur noch zwei Wochen lang gibt. Auch ansonsten bedürfen Änderungen an Strukturen, was satzungsänderungen immer sind eine gewisse Zeit um Umsetzung zum Beispiel auch in Satzungen von Landesverbänden oder Ortsgruppen zu finden.
Satzungsänderungsantrag: | Themenkongress und Länderrat |
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Antragsteller*in: | Daniela Ehlers |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.03.2019, 18:11 |
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