Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.04.2019) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.04.2019, 17:43 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V-9-B: Dringlichkeitsantrag: Nein zu Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht! Nein zu Artikel 11/15 und 13/17!
Beschluss:
In den vergangenen Wochen haben in ganz Europa Hunderttausende gegen Uploadfilter und für ein freies Internet demonstriert. Über 5 Millionen Menschen haben eine Petition spezifisch gegen die Artikel 11/15 und 13/17 der Urheber*innenrechtsreform unterschrieben. Doch das Europäische Parlament hat dennoch für die Urheber*innenrechtsreform inkl. der Artikel 11/15 und 13/17 gestimmt.
Diese Artikel würden zwangsläufig dazu führen, dass das Internet sich massiv verändern würde. So kann es dazu kommen, dass Plattformbetreiber*innen die Überlegung machen, EU-Nutzer*innen auszuschließen, um die Richtlinie nicht umsetzen zu müssen, wie bspw. die Betreiber*innen der Plattform Twitch schon in Betracht gezogen haben. Uploadfilter würden das Recht auf freie Meinungsäußerung durch fehlerhaftes Filtern großflächig einschränken und stellen zudem durch die verarbeitete Menge an personenbezogenen Daten ein großes Datenschutzproblem dar. Außerdem würden sie zu einer Fortführung der institutionellen Diskriminierung marginalisierter Gruppen beitragen, da insbesondere diese sich über die legale Nutzung von Inhalten Dritter – wie der Kommentierung und Parodie – weiterbilden und austauschen. Filter können solchen „Fair Use“ nicht verlässlich von Urheberrechtsverstößen unterscheiden.
Mit Artikel 11/15 soll das in Deutschland bereits gescheiterte Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene eingeführt werden. Verlage sollen das Recht erhalten, für ihre Presseveröffentlichungen Lizenzgebühren von den Plattformbetreiber*innen zu verlangen, wenn auch nur kurze Ausschnitte auf den Plattformen veröffentlicht werden. Dies stellt einen Angriff auf die freie Presse dar: Es ist zum Beispiel heute selbstverständlich, dass Nutzer*innen Auschnitte von Zeitungsartikeln in sozialen Netzwerke posten oder dass Artikel in Suchmaschinenen angezeigt werden. Durch das Leistungsschutzrecht könnte es auch hier dazu kommen, dass EU-Nutzer*innen ausgeschlossen werden oder dass nur solche Artikel von Verlagen angezeigt werden, die auf ihr Leistungsschutzrecht verzichten. Auch kleine Plattformen, beispielsweise von Startups, wären vom Leistungsschutzrecht betroffen und müssten sich um Lizenzen bemühen, die ihnen von Verlagen verweigert werden könnten, oder die Lizenzgebühren könnten so hoch sein, dass eine Lizenzierung unwirtschaftlich wäre.
Es gibt eine letzte Chance, Uploadfilter und Artikel 11/15 und 13/17 zu verhindern: Am 15. April stimmen die Landwirtschaftsminister*innen der EU-Staaten noch einmal final über die Reform ab. Die Linke und die FDP haben dazu Anträge in den Bundestag eingebracht, die die Bundesregierung auffordern, die Zustimmung zu dieser Reform zurückzuziehen. Dieser Forderung schließen wir uns mit diesem Beschluss an. Der Urheber*innenrechtsreform darf in dieser Form nicht zugestimmt werden, sie muss neu verhandelt und Uploadfilter müssen verhindert werden.
Die GRÜNE JUGEND fordert die Bundesregierung auch im Namen der hunderttausenden Demonstrant*innen dazu auf, ihre Zustimmung zur Urheber*innenrechtsreform zurückzuziehen.