Veranstaltung: | 3. Länderrat 2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bremen (dort beschlossen am: 06.12.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.12.2020, 12:41 |
V-4: Dringlichkeitsantrag: Dringlichkeitsantrag: Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – Durchschnittsabschlüsse 2021 und 2022
Antragstext
Bildung muss gerecht sein. Dieser Grundsatz sollte auch und gerade in
schwierigen Zeiten gelten.
Wenn sie es nicht ist, trifft das oft diejenigen ganz besonders, die am Ende
eines Bildungsabschnitts stehen und ihre Abschlussprüfungen schreiben.
Akuell befinden wir uns in einer solchen schwierigen Zeit und entsprechend
sollten die Maßnahmen aussehen. Deshalb fordern wir, die Prüfungsbestandteile
der schulischen Bildungsabschlüss in den Abschlussjahrgängen2020/21, 2021/22
sowie allen weiteren Jahren, in denen die Bewertungsgrundlage der Abschlüsse
direkt von der Coronakrise betroffen ist, zu streichen.
Stattdessen sollen bei allen Abschlüssen, bei denen die Endnote aus einem
Prüfungsteil und einem Teil ausvorrangegangenen Leisungen besteht, nur letzterer
Teil gewertet werden. Dabei sollen dieselben Einbringungs- und
Gewichtungsmaßstäbe wie vorher gelten.
Bei Abschlüssen, die nur aus einer Prüfung bestehen, muss sorgfältig geprüft
werden, ob aus den vorher erbrachten Leistungen eine Bewertungsgrundlage zu
schaffen ist. Andernfalls muss den geprüften Personen eine unbegrenzte und
bedingungslose Wiederholbarkeit der Prüfungen zugestanden werden.
Die dadurch gewonnene Flexibilität in der Unterrichtsgestaltung sollte dazu
genutzt werden, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz
in den Schulen flächendeckend umzusetzen.
Falls doch Prüfungen stattfinden sollten, fordern wir, dass diese nicht dazu
führen können, dass sich der Notenschnitt einer Person um mehr als 0,5 Noten
verschlechtert oder dass eine Person, deren Vornoten die Zulassung zu einer
Prüfung rechtfertigen, durch die Prüfungen den Abschluss nicht erhält.
Begründung
1. Durch die gehäufte Notwendigkeit, Schüler*innen und Lehrkräfte in Quarantäne zu schicken, ist der Präsenzunterricht in weiten Teilen eingeschränkt bis teilweise ausgesetzt und durch verschiedene Formen von Digital- und Hybridunterricht ersetzt. Bei diesen liegt jedoch in der Unterrichtspraxis keine Stoffvermittlung vor, die in ihrer Qualität mit Präsenzunterricht zu vergleichen ist: Schüler*innen ist es oft nicht möglich, direkte Nachfragen an die Lehrkräfte zu stellen, ein Unterrichtsgespräch entwickelt sich oft nur sehr eingeschränkt und einige weitere Punkte führen dazu, dass die Schüler*innen im ähnlichen Maße wie im Präsenzunterricht auf Prüfungen vorbereitet werden.
2. Weiterhin findet der Unterricht an verschiedenen Schulen und sogar in verschiedenen Lerngruppen in massiv unterschiedlichen Maßen im Fernunterricht statt. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit zweier Schüler*innen durch eine zentral gestellte Abschlussprüfung unmöglich zu wahren.
3. Neben der Situation in den Schulen spielt auch die Situation bei den Schüler*innen zu Hause eine wichtige Rolle: Schüler*innen sind sehr unterschiedlich mit technischen Geräten und Internet ausgestattet. Dadurch ist es einigen sehr schwer Möglich, von zu Hause aus Aufgaben zu lösen und an Videokonferenzen teilzunehmen.
4. Schüler*innen haben zu Hause oft keine geeigneten Rückzugsorte, um sich auf ihre Prüfungen vorzubereiten. Stattdessen müssen sie teilweise ihre Eltern bei der Führung des Haushalts unterstützen oder sich um ihre Geschwister kümmern. Auch ist es einigen Eltern nicht möglich, ihre Kinder bei der Vorbereitung auf Prüfungen zu unterstützen. Alternative Vorbereitungsmöglichkeiten wie Lerngruppen fallen in Pandemiezeiten weg.
5. Auch wenn die aktuellen Maßnahmen bereits dafür sorgen, dass Schüler*innen mit großer Sorge auf die Prüfungen schauen, sind die Maßnahmen in Schulen nicht ausreichend, um die beteiligten effektiv vor Infektionen zu schützen. Bei noch weitergehenden Maßnahmen würden die Effekte auf Abschlüsse noch einmal verstärkt. Mit der Streichung der Prüfungen kann man den Schüler*innen diese Sorge nehmen und ihnen ermöglichen, sich besser auf bestehenden Unterricht und noch zu schreibende Klausuren zu konzentrieren. Gleichzeitig kann man einen wirksamen Infektionsschutz durchsetzen, der den Vorgaben des RKI entspricht.