Antrag: | Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV! |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bundesvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 13.12.2022, 10:38 |
A3-086: Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV!
Antragstext
Von Zeile 86 bis 87:
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€, anrechnungsfrei)
- Die Überführung von Kindersatz und Kindergeld in eine Kindergrundsicherung für alle, die das Existenzminimum sichert
Arm gegen Ärmer – die politische Instrumentalisierung der
Union
Die wochenlange Debatte über das Bürger*innengeld wurde insbesondere von Union
und AfD für eine Instrumentalisierung von Armen gegenüber den Ärmsten gezielt
genutzt, um damit ihr eigenes Narrativ zu stützen, welches im Bürger*innengeld
eine unrechtmäßige Abkehr vom System „Hartz IV“ sieht. Tagelang wurde über
einzelne Aspekte der Reform gestritten, ohne die tatsächlich Betroffenen auch
nur im Geringsten einzubinden – über ihre Köpfe hinweg und an der Lebensrealität
vieler Menschen vorbei. Armenhass und kontrafaktische Narrative statt
demokratische Verantwortung für die Schwächsten in der Gesellschaft – das ist
die Politik von Union und AfD.
Diese Art der Polemisierung wichtiger sozialer Reformen lehnen wir vehement ab.
Für die Grüne Jugend ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in
Sozialleistungsbezug fallen! Als antikapitalistische Jugendorganisation wehren
wir uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren
ihrer finanziellen Not. Gerade in Zeiten multipler sozialer Krisen verurteilen
wir die auf gezielte Spaltung ausgelegte Haltung der Union und das Reproduzieren
unsachgemäßer Stereotype zu Arbeitslosen, ebenso wie das Ausspielen sozial
schwacher Gruppen gegeneinander, für den politischen Geländegewinn.
Ein fauler Kompromiss – untragbare Abstriche
Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrats entstandene Kompromiss, der ein
Wegfallen der Vertrauenszeit von 6 Monaten vorsieht, ist für uns als Verband ein
nicht hinnehmbarer Beschluss, da nur Sanktionsfreiheit eine Abkehr vom
menschenfeindlichen Bild des*der Sozialschmarotzer*in bedeutet. Für uns steht
fest: Die Beibehaltung verfassungswidriger Sanktionsregime, wie dies vom
Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, ist nicht vereinbar mit unseren
Vorstellungen eines solidarischen Sozialstaates. Wir setzen auf Ermächtigung und
Vertrauen, nicht Kontrolle und Drangsalierung.
Auch mit Sicht auf Langzeiterwerbstätige, die durch Schicksalsschläge in die
Arbeitslosigkeit geraten, sehen wir gravierende Mängel in der vorgelegten
Reform, insbesondere in der durch die Union mitgestalteten Kompromissfassung.
Eine Kürzung des Schonvermögens um ein Drittel (auf 40.000€) für die
Empfänger*innen und eine Halbierung des anrechnungsfreien Vermögens für dem
Haushalt angehörige Menschen auf nur 15.000€ (statt 30.000€) ist nicht
akzeptabel, da langjährige Erwerbstätigkeit nicht durch einzelne Begebenheiten
zunichte gemacht werden darf.
Statt der ursprünglich angedachten 2 Jahre, in der Bezieher*innen ihre Wohnung
nicht räumen und eine kleinere beziehen müssen, sollen
Bürger*innengeldbezieher*innen nun bereits nach nur einem Jahr potentiell ihre
gewohnten vier Wände verlassen müssen. Wohnraum ist ein Grundrecht. Menschen
können und dürfen nicht ihrem Umfeld entrissen werden, nur weil Behörden ihre
Wohnungsgröße für unangemessen halten. Auch wenn die Union in den letzten Wochen
wiederholt die Sorge vor Bürger*innengeldempfänger*innen, die Luxus-Lofte
beziehen und Sozialleistungen empfangen, befeuert hat, sieht die Realität für
die meisten im Bezug gänzlich anders aus. Einengende Räumlichkeiten, Verdrängung
an den Stadtrand, da dort die Mieten in der Regel niedriger ausfallen und
unzureichende Miteinbeziehung persönlicher und gesundheitlicher Gründe für die
Auswahl der jeweiligen Wohnung und ihrer Lage – all das stellt keine Seltenheit
dar.
Sozialstaat bedeutet Unterstützung – nicht Gängelung durch
Sanktionen
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang
eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die
richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den
Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in
ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine
Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine
Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend
nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete
Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Als solidarischer und antikapitalistischer Verband lehnen wir Sanktionen
weiterhin grundsätzlich ab. Nicht nur bergen sie kein Förderungspotential, was
die Vermittlung in Arbeit angeht[1], sondern sie sind auch stets mit
Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, die drastischer nicht sein könnten.
Sie drangsalieren, lähmen und verhinderen die erfolgreiche Vermittlung, da die
Betroffenen an nichts anderes mehr denken können als das Abwenden der
Sanktionen. Es braucht motivierende Ansätze, nicht solche, die es sich zur
Aufgabe machen, Vermittlung in Arbeit als Selbstzweck anzusehen. Geschönte
Statistiken als Ergebnis des Vermittlungsvorrangs von Arbeitslosen in jede noch
so wenig den Fähigkeiten der Betroffenen entsprechende Tätigkeit entspricht
nicht unserem Verständnis einer Solidargemeinschaft.
Armut bekämpfen statt verwalten
Wir fordern ein radikales Umsteuern der Ampel. Hartz IV und all seine
Abkömmlinge müssen weg. Daher setzen wir uns in unserem politischen Kampf für
folgende Maßnahmen ein:
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Regelsatzerhöhung auf eine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit
Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner
Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Regelmäßige Feedbackgespräche[2] zwischen Sacharbeiter*innen und
Bezieher*innen
- Einmalzuschüsse für Sonderausgaben (bspw. kaputte Waschmaschine) statt
Ratenzahlung über Regelsatzkürzungen (monatelanges Abstottern)
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€,
anrechnungsfrei)
- Die Überführung von Kindersatz und Kindergeld in eine Kindergrundsicherung für alle, die das Existenzminimum sichert
- Hinzuverdienstgrenzen abschaffen (insbesondere für Angehörige von
Bezieher*innen)
- Automatische Auszahlung bei Fehlen eines Lohnarbeitsverhältnisses
(Schamfreiheit)
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Das aktuell geplante Paket läuft jedoch
Gefahr, genau diesen Grundsatz, wie es bereits in fast 20 Jahren Hartz IV der
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach
fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie
vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie
es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
___________________________________________________________________________
[1] Namhafte Studienbeispiele:
- HartzPlus-Studie (2022), in Auftrag gegeben durch „sanktionsfrei e.V.“
- Ames, Anne (2010): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB
II in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private
Fürsorge (NDV), Band 90, S. 1-12.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (2022):
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium).
[2] Feedbackgespräche sind als persönlicher Austausch über das weitere Verfahren
und als regelmäßige Anpassung der Anforderungen an die Arbeitsvermittlung
angedacht (bspw. nach Absolvierung einer Qualifikations- oder
Weiterbildungsmaßnahme).
Von Zeile 86 bis 87:
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€, anrechnungsfrei)
- Die Überführung von Kindersatz und Kindergeld in eine Kindergrundsicherung für alle, die das Existenzminimum sichert
Arm gegen Ärmer – die politische Instrumentalisierung der
Union
Die wochenlange Debatte über das Bürger*innengeld wurde insbesondere von Union
und AfD für eine Instrumentalisierung von Armen gegenüber den Ärmsten gezielt
genutzt, um damit ihr eigenes Narrativ zu stützen, welches im Bürger*innengeld
eine unrechtmäßige Abkehr vom System „Hartz IV“ sieht. Tagelang wurde über
einzelne Aspekte der Reform gestritten, ohne die tatsächlich Betroffenen auch
nur im Geringsten einzubinden – über ihre Köpfe hinweg und an der Lebensrealität
vieler Menschen vorbei. Armenhass und kontrafaktische Narrative statt
demokratische Verantwortung für die Schwächsten in der Gesellschaft – das ist
die Politik von Union und AfD.
Diese Art der Polemisierung wichtiger sozialer Reformen lehnen wir vehement ab.
Für die Grüne Jugend ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in
Sozialleistungsbezug fallen! Als antikapitalistische Jugendorganisation wehren
wir uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren
ihrer finanziellen Not. Gerade in Zeiten multipler sozialer Krisen verurteilen
wir die auf gezielte Spaltung ausgelegte Haltung der Union und das Reproduzieren
unsachgemäßer Stereotype zu Arbeitslosen, ebenso wie das Ausspielen sozial
schwacher Gruppen gegeneinander, für den politischen Geländegewinn.
Ein fauler Kompromiss – untragbare Abstriche
Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrats entstandene Kompromiss, der ein
Wegfallen der Vertrauenszeit von 6 Monaten vorsieht, ist für uns als Verband ein
nicht hinnehmbarer Beschluss, da nur Sanktionsfreiheit eine Abkehr vom
menschenfeindlichen Bild des*der Sozialschmarotzer*in bedeutet. Für uns steht
fest: Die Beibehaltung verfassungswidriger Sanktionsregime, wie dies vom
Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, ist nicht vereinbar mit unseren
Vorstellungen eines solidarischen Sozialstaates. Wir setzen auf Ermächtigung und
Vertrauen, nicht Kontrolle und Drangsalierung.
Auch mit Sicht auf Langzeiterwerbstätige, die durch Schicksalsschläge in die
Arbeitslosigkeit geraten, sehen wir gravierende Mängel in der vorgelegten
Reform, insbesondere in der durch die Union mitgestalteten Kompromissfassung.
Eine Kürzung des Schonvermögens um ein Drittel (auf 40.000€) für die
Empfänger*innen und eine Halbierung des anrechnungsfreien Vermögens für dem
Haushalt angehörige Menschen auf nur 15.000€ (statt 30.000€) ist nicht
akzeptabel, da langjährige Erwerbstätigkeit nicht durch einzelne Begebenheiten
zunichte gemacht werden darf.
Statt der ursprünglich angedachten 2 Jahre, in der Bezieher*innen ihre Wohnung
nicht räumen und eine kleinere beziehen müssen, sollen
Bürger*innengeldbezieher*innen nun bereits nach nur einem Jahr potentiell ihre
gewohnten vier Wände verlassen müssen. Wohnraum ist ein Grundrecht. Menschen
können und dürfen nicht ihrem Umfeld entrissen werden, nur weil Behörden ihre
Wohnungsgröße für unangemessen halten. Auch wenn die Union in den letzten Wochen
wiederholt die Sorge vor Bürger*innengeldempfänger*innen, die Luxus-Lofte
beziehen und Sozialleistungen empfangen, befeuert hat, sieht die Realität für
die meisten im Bezug gänzlich anders aus. Einengende Räumlichkeiten, Verdrängung
an den Stadtrand, da dort die Mieten in der Regel niedriger ausfallen und
unzureichende Miteinbeziehung persönlicher und gesundheitlicher Gründe für die
Auswahl der jeweiligen Wohnung und ihrer Lage – all das stellt keine Seltenheit
dar.
Sozialstaat bedeutet Unterstützung – nicht Gängelung durch
Sanktionen
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang
eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die
richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den
Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in
ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine
Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine
Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend
nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete
Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Als solidarischer und antikapitalistischer Verband lehnen wir Sanktionen
weiterhin grundsätzlich ab. Nicht nur bergen sie kein Förderungspotential, was
die Vermittlung in Arbeit angeht[1], sondern sie sind auch stets mit
Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, die drastischer nicht sein könnten.
Sie drangsalieren, lähmen und verhinderen die erfolgreiche Vermittlung, da die
Betroffenen an nichts anderes mehr denken können als das Abwenden der
Sanktionen. Es braucht motivierende Ansätze, nicht solche, die es sich zur
Aufgabe machen, Vermittlung in Arbeit als Selbstzweck anzusehen. Geschönte
Statistiken als Ergebnis des Vermittlungsvorrangs von Arbeitslosen in jede noch
so wenig den Fähigkeiten der Betroffenen entsprechende Tätigkeit entspricht
nicht unserem Verständnis einer Solidargemeinschaft.
Armut bekämpfen statt verwalten
Wir fordern ein radikales Umsteuern der Ampel. Hartz IV und all seine
Abkömmlinge müssen weg. Daher setzen wir uns in unserem politischen Kampf für
folgende Maßnahmen ein:
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Regelsatzerhöhung auf eine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit
Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner
Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Regelmäßige Feedbackgespräche[2] zwischen Sacharbeiter*innen und
Bezieher*innen
- Einmalzuschüsse für Sonderausgaben (bspw. kaputte Waschmaschine) statt
Ratenzahlung über Regelsatzkürzungen (monatelanges Abstottern)
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€,
anrechnungsfrei)
- Die Überführung von Kindersatz und Kindergeld in eine Kindergrundsicherung für alle, die das Existenzminimum sichert
- Hinzuverdienstgrenzen abschaffen (insbesondere für Angehörige von
Bezieher*innen)
- Automatische Auszahlung bei Fehlen eines Lohnarbeitsverhältnisses
(Schamfreiheit)
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Das aktuell geplante Paket läuft jedoch
Gefahr, genau diesen Grundsatz, wie es bereits in fast 20 Jahren Hartz IV der
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach
fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie
vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie
es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
___________________________________________________________________________
[1] Namhafte Studienbeispiele:
- HartzPlus-Studie (2022), in Auftrag gegeben durch „sanktionsfrei e.V.“
- Ames, Anne (2010): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB
II in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private
Fürsorge (NDV), Band 90, S. 1-12.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (2022):
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium).
[2] Feedbackgespräche sind als persönlicher Austausch über das weitere Verfahren
und als regelmäßige Anpassung der Anforderungen an die Arbeitsvermittlung
angedacht (bspw. nach Absolvierung einer Qualifikations- oder
Weiterbildungsmaßnahme).