| Antrag: | Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV! | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bundesvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022) | 
| Status: | Angenommen | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Eingereicht: | 13.12.2022, 10:31 | 
A3-077: Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV!
Antragstext
          
          Von Zeile 77 bis 78:
- Regelsatzerhöhung auf eineEine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
Arm gegen Ärmer – die politische Instrumentalisierung der 
Union
Die wochenlange Debatte über das Bürger*innengeld wurde insbesondere von Union 
und AfD für eine Instrumentalisierung von Armen gegenüber den Ärmsten gezielt 
genutzt, um damit ihr eigenes Narrativ zu stützen, welches im Bürger*innengeld 
eine unrechtmäßige Abkehr vom System „Hartz IV“ sieht. Tagelang wurde über 
einzelne Aspekte der Reform gestritten, ohne die tatsächlich Betroffenen auch 
nur im Geringsten einzubinden – über ihre Köpfe hinweg und an der Lebensrealität 
vieler Menschen vorbei. Armenhass und kontrafaktische Narrative statt 
demokratische Verantwortung für die Schwächsten in der Gesellschaft – das ist 
die Politik von Union und AfD.
Diese Art der Polemisierung wichtiger sozialer Reformen lehnen wir vehement ab. 
Für die Grüne Jugend ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in 
Sozialleistungsbezug fallen! Als antikapitalistische Jugendorganisation wehren 
wir uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren 
ihrer finanziellen Not. Gerade in Zeiten multipler sozialer Krisen verurteilen 
wir die auf gezielte Spaltung ausgelegte Haltung der Union und das Reproduzieren 
unsachgemäßer Stereotype zu Arbeitslosen, ebenso wie das Ausspielen sozial 
schwacher Gruppen gegeneinander, für den politischen Geländegewinn.
Ein fauler Kompromiss – untragbare Abstriche
Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrats entstandene Kompromiss, der ein 
Wegfallen der Vertrauenszeit von 6 Monaten vorsieht, ist für uns als Verband ein 
nicht hinnehmbarer Beschluss, da nur Sanktionsfreiheit eine Abkehr vom 
menschenfeindlichen Bild des*der Sozialschmarotzer*in bedeutet. Für uns steht 
fest: Die Beibehaltung verfassungswidriger Sanktionsregime, wie dies vom 
Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, ist nicht vereinbar mit unseren 
Vorstellungen eines solidarischen Sozialstaates. Wir setzen auf Ermächtigung und 
Vertrauen, nicht Kontrolle und Drangsalierung.
Auch mit Sicht auf Langzeiterwerbstätige, die durch Schicksalsschläge in die 
Arbeitslosigkeit geraten, sehen wir gravierende Mängel in der vorgelegten 
Reform, insbesondere in der durch die Union mitgestalteten Kompromissfassung. 
Eine Kürzung des Schonvermögens um ein Drittel (auf 40.000€) für die 
Empfänger*innen und eine Halbierung des anrechnungsfreien Vermögens für dem 
Haushalt angehörige Menschen auf nur 15.000€ (statt 30.000€) ist nicht 
akzeptabel, da langjährige Erwerbstätigkeit nicht durch einzelne Begebenheiten 
zunichte gemacht werden darf.
Statt der ursprünglich angedachten 2 Jahre, in der Bezieher*innen ihre Wohnung 
nicht räumen und eine kleinere beziehen müssen, sollen 
Bürger*innengeldbezieher*innen nun bereits nach nur einem Jahr potentiell ihre 
gewohnten vier Wände verlassen müssen. Wohnraum ist ein Grundrecht. Menschen 
können und dürfen nicht ihrem Umfeld entrissen werden, nur weil Behörden ihre 
Wohnungsgröße für unangemessen halten. Auch wenn die Union in den letzten Wochen 
wiederholt die Sorge vor Bürger*innengeldempfänger*innen, die Luxus-Lofte 
beziehen und Sozialleistungen empfangen, befeuert hat, sieht die Realität für 
die meisten im Bezug gänzlich anders aus. Einengende Räumlichkeiten, Verdrängung 
an den Stadtrand, da dort die Mieten in der Regel niedriger ausfallen und 
unzureichende Miteinbeziehung persönlicher und gesundheitlicher Gründe für die 
Auswahl der jeweiligen Wohnung und ihrer Lage – all das stellt keine Seltenheit 
dar.
Sozialstaat bedeutet Unterstützung – nicht Gängelung durch 
Sanktionen
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang 
eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die 
richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den 
Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in 
ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine 
Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine 
Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend 
nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete 
Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Als solidarischer und antikapitalistischer Verband lehnen wir Sanktionen 
weiterhin grundsätzlich ab. Nicht nur bergen sie kein Förderungspotential, was 
die Vermittlung in Arbeit angeht[1], sondern sie sind auch stets mit 
Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, die drastischer nicht sein könnten. 
Sie drangsalieren, lähmen und verhinderen die erfolgreiche Vermittlung, da die 
Betroffenen an nichts anderes mehr denken können als das Abwenden der 
Sanktionen. Es braucht motivierende Ansätze, nicht solche, die es sich zur 
Aufgabe machen, Vermittlung in Arbeit als Selbstzweck anzusehen. Geschönte 
Statistiken als Ergebnis des Vermittlungsvorrangs von Arbeitslosen in jede noch 
so wenig den Fähigkeiten der Betroffenen entsprechende Tätigkeit entspricht 
nicht unserem Verständnis einer Solidargemeinschaft.
Armut bekämpfen statt verwalten
Wir fordern ein radikales Umsteuern der Ampel. Hartz IV und all seine 
Abkömmlinge müssen weg. Daher setzen wir uns in unserem politischen Kampf für 
folgende Maßnahmen ein:
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Regelsatzerhöhung auf eineEine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit
 Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner 
 Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Regelmäßige Feedbackgespräche[2] zwischen Sacharbeiter*innen und 
 Bezieher*innen
- Einmalzuschüsse für Sonderausgaben (bspw. kaputte Waschmaschine) statt 
 Ratenzahlung über Regelsatzkürzungen (monatelanges Abstottern)
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€, 
 anrechnungsfrei)
- Hinzuverdienstgrenzen abschaffen (insbesondere für Angehörige von 
 Bezieher*innen)
- Automatische Auszahlung bei Fehlen eines Lohnarbeitsverhältnisses 
 (Schamfreiheit)
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Das aktuell geplante Paket läuft jedoch 
Gefahr, genau diesen Grundsatz, wie es bereits in fast 20 Jahren Hartz IV der 
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach 
fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie 
vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie 
es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
___________________________________________________________________________
[1] Namhafte Studienbeispiele:
- HartzPlus-Studie (2022), in Auftrag gegeben durch „sanktionsfrei e.V.“
- Ames, Anne (2010): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 
 II in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private
 Fürsorge (NDV), Band 90, S. 1-12.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (2022): 
 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
 Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
 Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium).
[2] Feedbackgespräche sind als persönlicher Austausch über das weitere Verfahren 
und als regelmäßige Anpassung der Anforderungen an die Arbeitsvermittlung 
angedacht (bspw. nach Absolvierung einer Qualifikations- oder 
Weiterbildungsmaßnahme).
Von Zeile 77 bis 78:
- Regelsatzerhöhung auf eineEine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
Arm gegen Ärmer – die politische Instrumentalisierung der 
Union
Die wochenlange Debatte über das Bürger*innengeld wurde insbesondere von Union 
und AfD für eine Instrumentalisierung von Armen gegenüber den Ärmsten gezielt 
genutzt, um damit ihr eigenes Narrativ zu stützen, welches im Bürger*innengeld 
eine unrechtmäßige Abkehr vom System „Hartz IV“ sieht. Tagelang wurde über 
einzelne Aspekte der Reform gestritten, ohne die tatsächlich Betroffenen auch 
nur im Geringsten einzubinden – über ihre Köpfe hinweg und an der Lebensrealität 
vieler Menschen vorbei. Armenhass und kontrafaktische Narrative statt 
demokratische Verantwortung für die Schwächsten in der Gesellschaft – das ist 
die Politik von Union und AfD.
Diese Art der Polemisierung wichtiger sozialer Reformen lehnen wir vehement ab. 
Für die Grüne Jugend ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in 
Sozialleistungsbezug fallen! Als antikapitalistische Jugendorganisation wehren 
wir uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren 
ihrer finanziellen Not. Gerade in Zeiten multipler sozialer Krisen verurteilen 
wir die auf gezielte Spaltung ausgelegte Haltung der Union und das Reproduzieren 
unsachgemäßer Stereotype zu Arbeitslosen, ebenso wie das Ausspielen sozial 
schwacher Gruppen gegeneinander, für den politischen Geländegewinn.
Ein fauler Kompromiss – untragbare Abstriche
Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrats entstandene Kompromiss, der ein 
Wegfallen der Vertrauenszeit von 6 Monaten vorsieht, ist für uns als Verband ein 
nicht hinnehmbarer Beschluss, da nur Sanktionsfreiheit eine Abkehr vom 
menschenfeindlichen Bild des*der Sozialschmarotzer*in bedeutet. Für uns steht 
fest: Die Beibehaltung verfassungswidriger Sanktionsregime, wie dies vom 
Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, ist nicht vereinbar mit unseren 
Vorstellungen eines solidarischen Sozialstaates. Wir setzen auf Ermächtigung und 
Vertrauen, nicht Kontrolle und Drangsalierung.
Auch mit Sicht auf Langzeiterwerbstätige, die durch Schicksalsschläge in die 
Arbeitslosigkeit geraten, sehen wir gravierende Mängel in der vorgelegten 
Reform, insbesondere in der durch die Union mitgestalteten Kompromissfassung. 
Eine Kürzung des Schonvermögens um ein Drittel (auf 40.000€) für die 
Empfänger*innen und eine Halbierung des anrechnungsfreien Vermögens für dem 
Haushalt angehörige Menschen auf nur 15.000€ (statt 30.000€) ist nicht 
akzeptabel, da langjährige Erwerbstätigkeit nicht durch einzelne Begebenheiten 
zunichte gemacht werden darf.
Statt der ursprünglich angedachten 2 Jahre, in der Bezieher*innen ihre Wohnung 
nicht räumen und eine kleinere beziehen müssen, sollen 
Bürger*innengeldbezieher*innen nun bereits nach nur einem Jahr potentiell ihre 
gewohnten vier Wände verlassen müssen. Wohnraum ist ein Grundrecht. Menschen 
können und dürfen nicht ihrem Umfeld entrissen werden, nur weil Behörden ihre 
Wohnungsgröße für unangemessen halten. Auch wenn die Union in den letzten Wochen 
wiederholt die Sorge vor Bürger*innengeldempfänger*innen, die Luxus-Lofte 
beziehen und Sozialleistungen empfangen, befeuert hat, sieht die Realität für 
die meisten im Bezug gänzlich anders aus. Einengende Räumlichkeiten, Verdrängung 
an den Stadtrand, da dort die Mieten in der Regel niedriger ausfallen und 
unzureichende Miteinbeziehung persönlicher und gesundheitlicher Gründe für die 
Auswahl der jeweiligen Wohnung und ihrer Lage – all das stellt keine Seltenheit 
dar.
Sozialstaat bedeutet Unterstützung – nicht Gängelung durch 
Sanktionen
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang 
eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die 
richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den 
Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in 
ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine 
Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine 
Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend 
nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete 
Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Als solidarischer und antikapitalistischer Verband lehnen wir Sanktionen 
weiterhin grundsätzlich ab. Nicht nur bergen sie kein Förderungspotential, was 
die Vermittlung in Arbeit angeht[1], sondern sie sind auch stets mit 
Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, die drastischer nicht sein könnten. 
Sie drangsalieren, lähmen und verhinderen die erfolgreiche Vermittlung, da die 
Betroffenen an nichts anderes mehr denken können als das Abwenden der 
Sanktionen. Es braucht motivierende Ansätze, nicht solche, die es sich zur 
Aufgabe machen, Vermittlung in Arbeit als Selbstzweck anzusehen. Geschönte 
Statistiken als Ergebnis des Vermittlungsvorrangs von Arbeitslosen in jede noch 
so wenig den Fähigkeiten der Betroffenen entsprechende Tätigkeit entspricht 
nicht unserem Verständnis einer Solidargemeinschaft.
Armut bekämpfen statt verwalten
Wir fordern ein radikales Umsteuern der Ampel. Hartz IV und all seine 
Abkömmlinge müssen weg. Daher setzen wir uns in unserem politischen Kampf für 
folgende Maßnahmen ein:
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Regelsatzerhöhung auf eineEine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit
 Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner 
 Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Regelmäßige Feedbackgespräche[2] zwischen Sacharbeiter*innen und 
 Bezieher*innen
- Einmalzuschüsse für Sonderausgaben (bspw. kaputte Waschmaschine) statt 
 Ratenzahlung über Regelsatzkürzungen (monatelanges Abstottern)
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€, 
 anrechnungsfrei)
- Hinzuverdienstgrenzen abschaffen (insbesondere für Angehörige von 
 Bezieher*innen)
- Automatische Auszahlung bei Fehlen eines Lohnarbeitsverhältnisses 
 (Schamfreiheit)
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Das aktuell geplante Paket läuft jedoch 
Gefahr, genau diesen Grundsatz, wie es bereits in fast 20 Jahren Hartz IV der 
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach 
fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie 
vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie 
es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
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[1] Namhafte Studienbeispiele:
- HartzPlus-Studie (2022), in Auftrag gegeben durch „sanktionsfrei e.V.“
- Ames, Anne (2010): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 
 II in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private
 Fürsorge (NDV), Band 90, S. 1-12.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (2022): 
 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
 Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
 Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium).
[2] Feedbackgespräche sind als persönlicher Austausch über das weitere Verfahren 
und als regelmäßige Anpassung der Anforderungen an die Arbeitsvermittlung 
angedacht (bspw. nach Absolvierung einer Qualifikations- oder 
Weiterbildungsmaßnahme).
