Antrag: | Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV! |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bundesvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 13.12.2022, 10:24 |
A3-052: Für ein Bürger*innengeld, das den Namen verdient – weg mit Hartz IV!
Antragstext
Von Zeile 52 bis 60:
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Für uns ist klar: Bei der Reform zum Bürger*innengeld kann es nicht bleiben. Selbst vor der Einigung mit der Union hat der Vorschlag der Ampelregierung nicht dem entsprochen, was eigentlich für eine menschenwürdige Grundsicherung nötig wäre.
Eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes war schon lange bitter nötig, die kommende Erhöhung um 50 Euro, stellt in der aktuellen Situation jedoch allenfalls eine Inflationsbereinigung dar.
Damit eine Regelsatzerhöhung in dieser Legislaturperiode noch kommt, wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist, werden wir uns weiterhin bei den Grünen dafür einsetzen.
Von Zeile 94 bis 97 löschen:
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
Von Zeile 52 bis 60:
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Für uns ist klar: Bei der Reform zum Bürger*innengeld kann es nicht bleiben. Selbst vor der Einigung mit der Union hat der Vorschlag der Ampelregierung nicht dem entsprochen, was eigentlich für eine menschenwürdige Grundsicherung nötig wäre.
Eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes war schon lange bitter nötig, die kommende Erhöhung um 50 Euro, stellt in der aktuellen Situation jedoch allenfalls eine Inflationsbereinigung dar.
Damit eine Regelsatzerhöhung in dieser Legislaturperiode noch kommt, wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist, werden wir uns weiterhin bei den Grünen dafür einsetzen.
Von Zeile 94 bis 97 löschen:
Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.