Änderungen von A3 zu A3NEU
Ursprüngliche Version: | A3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.11.2022, 17:40 |
Neue Version: | A3NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 19.12.2022, 10:40 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 12 bis 19:
Diese Art der Polemisierung wichtiger sozialer Reformen lehnen wir vehement ab. Für die Grüne Jugend ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in Sozialleistungsbezug fallen! Als antikapitalistische Jugendorganisation wehren wir uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren ihrer finanziellen Not. Gerade in Zeiten multipler sozialer Krisen verurteilen wir die auf gezielte Spaltung ausgelegte Haltung der Union und das Reproduzieren unsachgemäßer Stereotype zu Arbeitslosen, ebenso wie das Ausspielen sozial schwacher Gruppen gegeneinander, für den politischen Geländegewinn.
Für uns ist klar: Wir sind solidarisch mit allen, die in Sozialleistungsbezug fallen! Wir wehren uns gegen jegliche Stigmatisierung arbeitsloser Menschen und das Ignorieren ihrer finanziellen Not. Die Union spielt Arme gegen Ärmere aus und reproduziert unsachgemäße Stereotype zu Arbeitslosen- Und das vor allem für den politischen Geländegewinn. Das ist besonders in Zeiten multipler sozialer Krisen unfassbar.
Von Zeile 52 bis 71:
Letzten Endes ist für uns aber auch klar, dass es bei der zum Jahresanfang eingeführt werdenden Reform nicht bleiben kann. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch in vielen wichtigen Punkten weit hinter den Mindestanforderungen an ein menschenwürdiges Sozialkonzept zurück, selbst in ihrer ursprünglichen durch die Ampel eingebrachten Fassung. Eine Regelsatzerhöhung um 50 Euro, auf 502 Euro insgesamt, stellt allenfalls eine Inflationsbegleichung dar, keineswegs aber die lange geforderte und so dringend nötige Annäherung an durch Sozialverbände, wie den Paritätischen, errechnete Mindestmenge an finanziellen Mitteln zur Ermöglichung eines würdevollen Lebens.
Als solidarischer und antikapitalistischer Verband lehnen wir Sanktionen weiterhin grundsätzlich ab. Nicht nur bergen sie kein Förderungspotential, was die Vermittlung in Arbeit angeht[1], sondern sie sind auch stets mit Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, die drastischer nicht sein könnten. Sie drangsalieren, lähmen und verhinderen die erfolgreiche Vermittlung, da die Betroffenen an nichts anderes mehr denken können als das Abwenden der Sanktionen. Es braucht motivierende Ansätze, nicht solche, die es sich zur Aufgabe machen, Vermittlung in Arbeit als Selbstzweck anzusehen. Geschönte Statistiken als Ergebnis des Vermittlungsvorrangs von Arbeitslosen in jede noch so wenig den Fähigkeiten der Betroffenen entsprechende Tätigkeit entspricht nicht unserem Verständnis einer Solidargemeinschaft.
Für uns ist klar: Bei der Reform zum Bürger*innengeld kann es nicht bleiben. Selbst vor der Einigung mit der Union hat der Vorschlag der Ampelregierung nicht dem entsprochen, was eigentlich für eine menschenwürdige Grundsicherung nötig wäre.
Eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes war schon lange bitter nötig, die kommende Erhöhung um 50 Euro, stellt in der aktuellen Situation jedoch allenfalls eine Inflationsbereinigung dar.
Damit eine Regelsatzerhöhung in dieser Legislaturperiode noch kommt, wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist, werden wir uns weiterhin bei den Grünen dafür einsetzen.
Auch Sanktionen lehnen wir weiterhin grundsätzlich ab. Sie drangsalieren, lähmen und zwingen Menschen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Aber das darf nicht das Ziel einer menschenwürdigen Grundsicherung sein. Viele Menschen sind unfreiwillig arbeitslos und sie haben das Recht auf eine echte Unterstützung, statt einer Bestrafung
Von Zeile 76 bis 87:
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Ein Ende der Sanktionen beim Bürger*innengeld
- Regelsatzerhöhung auf eine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Deckelungsfreies Schonvermögen
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Eine armutsfeste Grundsicherung von 1.100€ (mit Möglichkeit zur Beantragung individuellen Mehrbedarfs)
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Inflationsbereinigte halbjährliche Anpassung des Regelsatzes und seiner Bausteine (Bildung, Wohnung, Kultur und Freizeit, etc.)
- Regelmäßige Feedbackgespräche[2] zwischen Sacharbeiter*innen und Bezieher*innen
- Wohnungsbeibehalt während des gesamten Bezugs statt Karenzzeit
- Einmalzuschüsse für Sonderausgaben (bspw. kaputte Waschmaschine) statt Ratenzahlung über Regelsatzkürzungen (monatelanges Abstottern)
- Regelmäßige Feedbackgespräche zwischen Sachbearbeiter*innen und Bezieher*innen. Jobcenter sollten ein ermutigender Ort sein, in dem Menschen Unterstützung in ihrer Entwicklung erfahren. Die Realität ist durch die knappen Recourcen und den Druck, der durch Sanktionen entsteht oft eine andere. Deswegen setzen wir uns auch für eine bessere personelle und finanzielle Austattung von Jobcentern ein.
- Kindergrundsicherung statt Kindersatz und Kindergeld (mind. 400€, anrechnungsfrei)
- Die Überführung von Kindersatz und Kindergeld in eine Kindergrundsicherung für alle, die das Existenzminimum sichert
Von Zeile 90 bis 111:
- Automatische Auszahlung bei Fehlen eines Lohnarbeitsverhältnisses
(Schamfreiheit), um bürokratische Hürden abzubauen, mehr Recourcen in den Jobcentern für die Unterstützung frei zu machen und Stigmatisierung entgegen zu wirken
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Das aktuell geplante Paket läuft jedoch Gefahr, genau diesen Grundsatz, wie es bereits in fast 20 Jahren Hartz IV der Fall war, wieder zu missachten und das alte, unzureichende System einfach fortzuführen – mit wenigen Verbesserungen. Wir fordern von den Grünen, dass sie vor allem die Regelsätze noch in dieser Legislaturperiode anheben lassen, so wie es bereits parteiinterne Beschlusslage ist.
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[1] Namhafte Studienbeispiele:
- HartzPlus-Studie (2022), in Auftrag gegeben durch „sanktionsfrei e.V.“
- Ames, Anne (2010): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge (NDV), Band 90, S. 1-12.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (2022): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium).
[2] Feedbackgespräche sind als persönlicher Austausch über das weitere Verfahren und als regelmäßige Anpassung der Anforderungen an die Arbeitsvermittlung angedacht (bspw. nach Absolvierung einer Qualifikations- oder Weiterbildungsmaßnahme).
- Einführung einer Jobgarantie durch gemeinwohlorientierte und garantierte Vollbeschäftigung über staatliche Job-Angebote. Diese Angebote sollen für alle zugänglich sein, die aufgrund von struktureller Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt und Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmer*innen derzeit keine Beschäftigung realisieren können, aber gerne einer gesellschaftlich-sinnvollen Tätigkeit nachkommen würden. Dieses Angebot muss sich an den aktuell auf dem Arbeitsmarkt geltenden Standards wie Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Zugang zu Sozialversicherung orientieren.
Armut ist und bleibt keine Entscheidung. Die aktuelle Reform von Hartz IV hin zum Bürger*innengeld ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass mit ihr ein menschenwürdiges Leben ohne Existenzängste immer noch nicht möglich ist.
Eine Welt, in der niemand arm sein muss ist möglich. Wir kämpfen weiterhin dafür.