Dringlichkeitsantrag: | Nazi-Netzwerke konsequent aufdecken und bekämpfen |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 25.07.2020) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.07.2020, 17:17 |
P-2-065: Nazi-Netzwerke konsequent aufdecken und bekämpfen
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 64 bis 65 einfügen:
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz entscheiden können.
In diesem Zusammenhang dürfen sich die Fehler der mangelnden Aufklärung des NSU 1.0 nicht wiederholen.
In Hessen wurden dabei zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden, für 30 Jahre gesperrt. Damit eine größtmögliche Transparenz und umfassende politische Kontrolle des Verfassungsschutzes garantiert wird sowie mögliche Zusammenhänge zum NSU 2.0 erkannt werden können, müssen diese Berichte freigegeben werden.
In den letzten Tagen und Wochen sind immer mehr Details über die Drohbriefe des
selbsternannten "NSU 2.0" ans Licht gekommen. Fast täglich gibt es neue
Nachrichten über Drohbriefe und -mails, die an Politiker*innen, Anwält*innen,
Journalist*innen, Kabarettist*innen und weitere Personen gingen, die sich in
verschiedenen Kontexten bereits gegen Nazis eingesetzt haben. Ihnen gilt unsere
uneingeschränkte Solidarität. Bereits seit 2018 wurden immer wieder Drohbriefe
verschickt. Dabei wurden zum Teil persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten
verwendet, die zuvor aus Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen
wurden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden; die Polizist*innen, deren
Konten benutzt wurden, werden lediglich als Zeugen geführt. Es ist
offensichtlich, dass die hessische Polizei entweder nicht willens, oder nicht in
der Lage ist, die dringend notwendige umfassende Aufklärung zu leisten.Deswegen
muss Aufklärung von außen erfolgen. Wir fordern die sofortige Übernahme der
Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft. Die dafür notwendige
Voraussetzung, der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung, ist mehr als naheliegend. Dabei müssen alle beteiligten
Polizist*innen sofort umfassend vernommen und mögliches Beweismaterial
sichergestellt werden. Bisher ist dies nicht vollumfänglich erfolgt.
Gleichzeitig ist wenig darüber bekannt, wie die Akteur*innen hinter den
Drohbriefen agieren und wie weit sie bereit sind, zu gehen. Deshalb fordern wir
jetzt umfassendeSchutzmaßnahmen für die Betroffenen, bevor die Akteur*innen die
Möglichkeit haben, den Drohungen Taten folgen zu lassen.
Im Zusammenhang mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2018 wurde schnell klar,
dass im Frankfurter Polizeirevier offenbar eine Vernetzung rechtsextremer
Polizist*innen existierte. Das zeigt, dass hier nicht nur Einzeltäter*innen am
Werk sind, sondern gezielt und organisiert Angst verbreitet werden soll. Darüber
hinaus wird durch die Drohungen an die Berliner Abgeordnete Anne Helm eine
Verbindung ins Berliner Nazi-Milieu deutlich. Gerade wenn Sicherheitsbehörden an
extrem rechten Strukturen offenbar maßgeblich beteiligt sind, muss umfassend und
unverzüglich dafür Sorge getragen werden, dass schonungslos aufgeklärt wird und
dass die handelnden Akteur*innen nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Taten
fortzusetzen. Extrem rechte Strukturen in Sicherheitsbehörden müssen sowohl in
Hessen, als auch in ganz Deutschland vollständig zerschlagen werden. Um die
Bildung solcher Strukturen zielgerichtet bekämpfen zu können, begrüßen wir die
bereits angestrebte Einsetzung einer externen und unabhängigen Sonderkommission,
die die Geschehnisse bei der hessischen Polizei aufarbeiten und politische
Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeiten soll. Dabei sollten unbedingt
auch wissenschaftliche Untersuchungen zu extrem rechten und rassistischen
Einstellungen innerhalb der Polizei regelmäßig vorgenommen werden. Zur Klärung
der politischen Verantwortlichkeiten und genauen Abläufe muss zudem ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, nachdem alle
relevanten Tatsachen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wurden.
Wie der Fall in Hessen gezeigt hat, sind rechtsextreme Polizist*innen oft nicht
allein, sondern gut vernetzt, auch innerhalb des eigenen Reviers. Wo Nazi-
Netzwerke innerhalb der Polizei existieren, gibt es auch immer viele
Polizist*innen, die wegschauen. Deshalb muss als Konsequenz aus dem Aufdecken
solcher Netzwerke mit Nachdruck daran gearbeitet werden, besonders die
Problemreviere konsequent zu entnazifizieren und rechtsextremistische Strukturen
vollständig aufzulösen. Dies kann auch heißen, ganze Reviere aufzulösen und neu
zu gründen, sodass alle Polizist*innen durch eine erneute grundlegende
Überprüfung im Einstellungsprozess gehen müssten. Um Missstände möglichst
frühzeitig erkennen zu können, müssen unabhängige, nur den Parlamenten zur
Rechenschaft verpflichtete Ermittlungsstellen geschaffen werden und für
Whistleblower*innen ein umfassender Schutz garantiert werden. Für die Entfernung
von extrem rechten Polizist*innen aus dem Dienst sollten die Hürden gesenkt
werden. Allerdings ist auch klar, dass dienstrechtliche Maßnahmen nicht die
Strafgerichtsbarkeit ersetzen. Deswegen ist es notwendig, extrem rechte
Straftaten innerhalb der Polizei konsequent anzuklagen und die Täter*innen vor
Gericht zu bringen, anstatt sie zu schützen.
Wo Nazi-Netzwerke existieren ist meist auch der Verfassungsschutz nicht weit. Da
der Verfassungsschutz sich ein ums andere Mal als Hindernis bei der Bekämpfung
von Nazi-Netzwerken erwiesen hat fordern wir die Abschaffung des
Verfassungsschutzes. Über die Notwendigkeit und die Art der Offenlegung von
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz
entscheiden können.
In diesem Zusammenhang dürfen sich die Fehler der mangelnden Aufklärung des NSU 1.0 nicht wiederholen.
In Hessen wurden dabei zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden, für 30 Jahre gesperrt. Damit eine größtmögliche Transparenz und umfassende politische Kontrolle des Verfassungsschutzes garantiert wird sowie mögliche Zusammenhänge zum NSU 2.0 erkannt werden können, müssen diese Berichte freigegeben werden.
Die Sicherheitsbehörden als Vertreterinnen der Staatsgewalt und mit dem dort
möglichen Zugang zu Waffen werden für Nazis immer ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben. Es liegt an politisch Verantwortlichen, dafür zu
sorgen, dass die extreme Rechte die Sicherheitsbehörden nicht für die
Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie benutzen kann. Kein Fußbreit
dem Faschismus muss auch erst Recht im Staatsdienst gelten!
Antragstext
Von Zeile 64 bis 65 einfügen:
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
In den letzten Tagen und Wochen sind immer mehr Details über die Drohbriefe des
selbsternannten "NSU 2.0" ans Licht gekommen. Fast täglich gibt es neue
Nachrichten über Drohbriefe und -mails, die an Politiker*innen, Anwält*innen,
Journalist*innen, Kabarettist*innen und weitere Personen gingen, die sich in
verschiedenen Kontexten bereits gegen Nazis eingesetzt haben. Ihnen gilt unsere
uneingeschränkte Solidarität. Bereits seit 2018 wurden immer wieder Drohbriefe
verschickt. Dabei wurden zum Teil persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten
verwendet, die zuvor aus Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen
wurden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden; die Polizist*innen, deren
Konten benutzt wurden, werden lediglich als Zeugen geführt. Es ist
offensichtlich, dass die hessische Polizei entweder nicht willens, oder nicht in
der Lage ist, die dringend notwendige umfassende Aufklärung zu leisten.Deswegen
muss Aufklärung von außen erfolgen. Wir fordern die sofortige Übernahme der
Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft. Die dafür notwendige
Voraussetzung, der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung, ist mehr als naheliegend. Dabei müssen alle beteiligten
Polizist*innen sofort umfassend vernommen und mögliches Beweismaterial
sichergestellt werden. Bisher ist dies nicht vollumfänglich erfolgt.
Gleichzeitig ist wenig darüber bekannt, wie die Akteur*innen hinter den
Drohbriefen agieren und wie weit sie bereit sind, zu gehen. Deshalb fordern wir
jetzt umfassendeSchutzmaßnahmen für die Betroffenen, bevor die Akteur*innen die
Möglichkeit haben, den Drohungen Taten folgen zu lassen.
Im Zusammenhang mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2018 wurde schnell klar,
dass im Frankfurter Polizeirevier offenbar eine Vernetzung rechtsextremer
Polizist*innen existierte. Das zeigt, dass hier nicht nur Einzeltäter*innen am
Werk sind, sondern gezielt und organisiert Angst verbreitet werden soll. Darüber
hinaus wird durch die Drohungen an die Berliner Abgeordnete Anne Helm eine
Verbindung ins Berliner Nazi-Milieu deutlich. Gerade wenn Sicherheitsbehörden an
extrem rechten Strukturen offenbar maßgeblich beteiligt sind, muss umfassend und
unverzüglich dafür Sorge getragen werden, dass schonungslos aufgeklärt wird und
dass die handelnden Akteur*innen nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Taten
fortzusetzen. Extrem rechte Strukturen in Sicherheitsbehörden müssen sowohl in
Hessen, als auch in ganz Deutschland vollständig zerschlagen werden. Um die
Bildung solcher Strukturen zielgerichtet bekämpfen zu können, begrüßen wir die
bereits angestrebte Einsetzung einer externen und unabhängigen Sonderkommission,
die die Geschehnisse bei der hessischen Polizei aufarbeiten und politische
Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeiten soll. Dabei sollten unbedingt
auch wissenschaftliche Untersuchungen zu extrem rechten und rassistischen
Einstellungen innerhalb der Polizei regelmäßig vorgenommen werden. Zur Klärung
der politischen Verantwortlichkeiten und genauen Abläufe muss zudem ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, nachdem alle
relevanten Tatsachen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wurden.
Wie der Fall in Hessen gezeigt hat, sind rechtsextreme Polizist*innen oft nicht
allein, sondern gut vernetzt, auch innerhalb des eigenen Reviers. Wo Nazi-
Netzwerke innerhalb der Polizei existieren, gibt es auch immer viele
Polizist*innen, die wegschauen. Deshalb muss als Konsequenz aus dem Aufdecken
solcher Netzwerke mit Nachdruck daran gearbeitet werden, besonders die
Problemreviere konsequent zu entnazifizieren und rechtsextremistische Strukturen
vollständig aufzulösen. Dies kann auch heißen, ganze Reviere aufzulösen und neu
zu gründen, sodass alle Polizist*innen durch eine erneute grundlegende
Überprüfung im Einstellungsprozess gehen müssten. Um Missstände möglichst
frühzeitig erkennen zu können, müssen unabhängige, nur den Parlamenten zur
Rechenschaft verpflichtete Ermittlungsstellen geschaffen werden und für
Whistleblower*innen ein umfassender Schutz garantiert werden. Für die Entfernung
von extrem rechten Polizist*innen aus dem Dienst sollten die Hürden gesenkt
werden. Allerdings ist auch klar, dass dienstrechtliche Maßnahmen nicht die
Strafgerichtsbarkeit ersetzen. Deswegen ist es notwendig, extrem rechte
Straftaten innerhalb der Polizei konsequent anzuklagen und die Täter*innen vor
Gericht zu bringen, anstatt sie zu schützen.
Wo Nazi-Netzwerke existieren ist meist auch der Verfassungsschutz nicht weit. Da
der Verfassungsschutz sich ein ums andere Mal als Hindernis bei der Bekämpfung
von Nazi-Netzwerken erwiesen hat fordern wir die Abschaffung des
Verfassungsschutzes. Über die Notwendigkeit und die Art der Offenlegung von
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz
entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
Die Sicherheitsbehörden als Vertreterinnen der Staatsgewalt und mit dem dort
möglichen Zugang zu Waffen werden für Nazis immer ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben. Es liegt an politisch Verantwortlichen, dafür zu
sorgen, dass die extreme Rechte die Sicherheitsbehörden nicht für die
Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie benutzen kann. Kein Fußbreit
dem Faschismus muss auch erst Recht im Staatsdienst gelten!
Von Zeile 64 bis 65 einfügen:
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz entscheiden können.
In diesem Zusammenhang dürfen sich die Fehler der mangelnden Aufklärung des NSU 1.0 nicht wiederholen.
In Hessen wurden dabei zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden, für 30 Jahre gesperrt. Damit eine größtmögliche Transparenz und umfassende politische Kontrolle des Verfassungsschutzes garantiert wird sowie mögliche Zusammenhänge zum NSU 2.0 erkannt werden können, müssen diese Berichte freigegeben werden.
In den letzten Tagen und Wochen sind immer mehr Details über die Drohbriefe des
selbsternannten "NSU 2.0" ans Licht gekommen. Fast täglich gibt es neue
Nachrichten über Drohbriefe und -mails, die an Politiker*innen, Anwält*innen,
Journalist*innen, Kabarettist*innen und weitere Personen gingen, die sich in
verschiedenen Kontexten bereits gegen Nazis eingesetzt haben. Ihnen gilt unsere
uneingeschränkte Solidarität. Bereits seit 2018 wurden immer wieder Drohbriefe
verschickt. Dabei wurden zum Teil persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten
verwendet, die zuvor aus Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen
wurden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden; die Polizist*innen, deren
Konten benutzt wurden, werden lediglich als Zeugen geführt. Es ist
offensichtlich, dass die hessische Polizei entweder nicht willens, oder nicht in
der Lage ist, die dringend notwendige umfassende Aufklärung zu leisten.Deswegen
muss Aufklärung von außen erfolgen. Wir fordern die sofortige Übernahme der
Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft. Die dafür notwendige
Voraussetzung, der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung, ist mehr als naheliegend. Dabei müssen alle beteiligten
Polizist*innen sofort umfassend vernommen und mögliches Beweismaterial
sichergestellt werden. Bisher ist dies nicht vollumfänglich erfolgt.
Gleichzeitig ist wenig darüber bekannt, wie die Akteur*innen hinter den
Drohbriefen agieren und wie weit sie bereit sind, zu gehen. Deshalb fordern wir
jetzt umfassendeSchutzmaßnahmen für die Betroffenen, bevor die Akteur*innen die
Möglichkeit haben, den Drohungen Taten folgen zu lassen.
Im Zusammenhang mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2018 wurde schnell klar,
dass im Frankfurter Polizeirevier offenbar eine Vernetzung rechtsextremer
Polizist*innen existierte. Das zeigt, dass hier nicht nur Einzeltäter*innen am
Werk sind, sondern gezielt und organisiert Angst verbreitet werden soll. Darüber
hinaus wird durch die Drohungen an die Berliner Abgeordnete Anne Helm eine
Verbindung ins Berliner Nazi-Milieu deutlich. Gerade wenn Sicherheitsbehörden an
extrem rechten Strukturen offenbar maßgeblich beteiligt sind, muss umfassend und
unverzüglich dafür Sorge getragen werden, dass schonungslos aufgeklärt wird und
dass die handelnden Akteur*innen nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Taten
fortzusetzen. Extrem rechte Strukturen in Sicherheitsbehörden müssen sowohl in
Hessen, als auch in ganz Deutschland vollständig zerschlagen werden. Um die
Bildung solcher Strukturen zielgerichtet bekämpfen zu können, begrüßen wir die
bereits angestrebte Einsetzung einer externen und unabhängigen Sonderkommission,
die die Geschehnisse bei der hessischen Polizei aufarbeiten und politische
Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeiten soll. Dabei sollten unbedingt
auch wissenschaftliche Untersuchungen zu extrem rechten und rassistischen
Einstellungen innerhalb der Polizei regelmäßig vorgenommen werden. Zur Klärung
der politischen Verantwortlichkeiten und genauen Abläufe muss zudem ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, nachdem alle
relevanten Tatsachen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wurden.
Wie der Fall in Hessen gezeigt hat, sind rechtsextreme Polizist*innen oft nicht
allein, sondern gut vernetzt, auch innerhalb des eigenen Reviers. Wo Nazi-
Netzwerke innerhalb der Polizei existieren, gibt es auch immer viele
Polizist*innen, die wegschauen. Deshalb muss als Konsequenz aus dem Aufdecken
solcher Netzwerke mit Nachdruck daran gearbeitet werden, besonders die
Problemreviere konsequent zu entnazifizieren und rechtsextremistische Strukturen
vollständig aufzulösen. Dies kann auch heißen, ganze Reviere aufzulösen und neu
zu gründen, sodass alle Polizist*innen durch eine erneute grundlegende
Überprüfung im Einstellungsprozess gehen müssten. Um Missstände möglichst
frühzeitig erkennen zu können, müssen unabhängige, nur den Parlamenten zur
Rechenschaft verpflichtete Ermittlungsstellen geschaffen werden und für
Whistleblower*innen ein umfassender Schutz garantiert werden. Für die Entfernung
von extrem rechten Polizist*innen aus dem Dienst sollten die Hürden gesenkt
werden. Allerdings ist auch klar, dass dienstrechtliche Maßnahmen nicht die
Strafgerichtsbarkeit ersetzen. Deswegen ist es notwendig, extrem rechte
Straftaten innerhalb der Polizei konsequent anzuklagen und die Täter*innen vor
Gericht zu bringen, anstatt sie zu schützen.
Wo Nazi-Netzwerke existieren ist meist auch der Verfassungsschutz nicht weit. Da
der Verfassungsschutz sich ein ums andere Mal als Hindernis bei der Bekämpfung
von Nazi-Netzwerken erwiesen hat fordern wir die Abschaffung des
Verfassungsschutzes. Über die Notwendigkeit und die Art der Offenlegung von
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz
entscheiden können.
In diesem Zusammenhang dürfen sich die Fehler der mangelnden Aufklärung des NSU 1.0 nicht wiederholen.
In Hessen wurden dabei zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden, für 30 Jahre gesperrt. Damit eine größtmögliche Transparenz und umfassende politische Kontrolle des Verfassungsschutzes garantiert wird sowie mögliche Zusammenhänge zum NSU 2.0 erkannt werden können, müssen diese Berichte freigegeben werden.
Die Sicherheitsbehörden als Vertreterinnen der Staatsgewalt und mit dem dort
möglichen Zugang zu Waffen werden für Nazis immer ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben. Es liegt an politisch Verantwortlichen, dafür zu
sorgen, dass die extreme Rechte die Sicherheitsbehörden nicht für die
Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie benutzen kann. Kein Fußbreit
dem Faschismus muss auch erst Recht im Staatsdienst gelten!
Antragstext
Von Zeile 64 bis 65 einfügen:
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
In den letzten Tagen und Wochen sind immer mehr Details über die Drohbriefe des
selbsternannten "NSU 2.0" ans Licht gekommen. Fast täglich gibt es neue
Nachrichten über Drohbriefe und -mails, die an Politiker*innen, Anwält*innen,
Journalist*innen, Kabarettist*innen und weitere Personen gingen, die sich in
verschiedenen Kontexten bereits gegen Nazis eingesetzt haben. Ihnen gilt unsere
uneingeschränkte Solidarität. Bereits seit 2018 wurden immer wieder Drohbriefe
verschickt. Dabei wurden zum Teil persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten
verwendet, die zuvor aus Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen
wurden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden; die Polizist*innen, deren
Konten benutzt wurden, werden lediglich als Zeugen geführt. Es ist
offensichtlich, dass die hessische Polizei entweder nicht willens, oder nicht in
der Lage ist, die dringend notwendige umfassende Aufklärung zu leisten.Deswegen
muss Aufklärung von außen erfolgen. Wir fordern die sofortige Übernahme der
Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft. Die dafür notwendige
Voraussetzung, der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung, ist mehr als naheliegend. Dabei müssen alle beteiligten
Polizist*innen sofort umfassend vernommen und mögliches Beweismaterial
sichergestellt werden. Bisher ist dies nicht vollumfänglich erfolgt.
Gleichzeitig ist wenig darüber bekannt, wie die Akteur*innen hinter den
Drohbriefen agieren und wie weit sie bereit sind, zu gehen. Deshalb fordern wir
jetzt umfassendeSchutzmaßnahmen für die Betroffenen, bevor die Akteur*innen die
Möglichkeit haben, den Drohungen Taten folgen zu lassen.
Im Zusammenhang mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2018 wurde schnell klar,
dass im Frankfurter Polizeirevier offenbar eine Vernetzung rechtsextremer
Polizist*innen existierte. Das zeigt, dass hier nicht nur Einzeltäter*innen am
Werk sind, sondern gezielt und organisiert Angst verbreitet werden soll. Darüber
hinaus wird durch die Drohungen an die Berliner Abgeordnete Anne Helm eine
Verbindung ins Berliner Nazi-Milieu deutlich. Gerade wenn Sicherheitsbehörden an
extrem rechten Strukturen offenbar maßgeblich beteiligt sind, muss umfassend und
unverzüglich dafür Sorge getragen werden, dass schonungslos aufgeklärt wird und
dass die handelnden Akteur*innen nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Taten
fortzusetzen. Extrem rechte Strukturen in Sicherheitsbehörden müssen sowohl in
Hessen, als auch in ganz Deutschland vollständig zerschlagen werden. Um die
Bildung solcher Strukturen zielgerichtet bekämpfen zu können, begrüßen wir die
bereits angestrebte Einsetzung einer externen und unabhängigen Sonderkommission,
die die Geschehnisse bei der hessischen Polizei aufarbeiten und politische
Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeiten soll. Dabei sollten unbedingt
auch wissenschaftliche Untersuchungen zu extrem rechten und rassistischen
Einstellungen innerhalb der Polizei regelmäßig vorgenommen werden. Zur Klärung
der politischen Verantwortlichkeiten und genauen Abläufe muss zudem ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, nachdem alle
relevanten Tatsachen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wurden.
Wie der Fall in Hessen gezeigt hat, sind rechtsextreme Polizist*innen oft nicht
allein, sondern gut vernetzt, auch innerhalb des eigenen Reviers. Wo Nazi-
Netzwerke innerhalb der Polizei existieren, gibt es auch immer viele
Polizist*innen, die wegschauen. Deshalb muss als Konsequenz aus dem Aufdecken
solcher Netzwerke mit Nachdruck daran gearbeitet werden, besonders die
Problemreviere konsequent zu entnazifizieren und rechtsextremistische Strukturen
vollständig aufzulösen. Dies kann auch heißen, ganze Reviere aufzulösen und neu
zu gründen, sodass alle Polizist*innen durch eine erneute grundlegende
Überprüfung im Einstellungsprozess gehen müssten. Um Missstände möglichst
frühzeitig erkennen zu können, müssen unabhängige, nur den Parlamenten zur
Rechenschaft verpflichtete Ermittlungsstellen geschaffen werden und für
Whistleblower*innen ein umfassender Schutz garantiert werden. Für die Entfernung
von extrem rechten Polizist*innen aus dem Dienst sollten die Hürden gesenkt
werden. Allerdings ist auch klar, dass dienstrechtliche Maßnahmen nicht die
Strafgerichtsbarkeit ersetzen. Deswegen ist es notwendig, extrem rechte
Straftaten innerhalb der Polizei konsequent anzuklagen und die Täter*innen vor
Gericht zu bringen, anstatt sie zu schützen.
Wo Nazi-Netzwerke existieren ist meist auch der Verfassungsschutz nicht weit. Da
der Verfassungsschutz sich ein ums andere Mal als Hindernis bei der Bekämpfung
von Nazi-Netzwerken erwiesen hat fordern wir die Abschaffung des
Verfassungsschutzes. Über die Notwendigkeit und die Art der Offenlegung von
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz
entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
Die Sicherheitsbehörden als Vertreterinnen der Staatsgewalt und mit dem dort
möglichen Zugang zu Waffen werden für Nazis immer ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben. Es liegt an politisch Verantwortlichen, dafür zu
sorgen, dass die extreme Rechte die Sicherheitsbehörden nicht für die
Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie benutzen kann. Kein Fußbreit
dem Faschismus muss auch erst Recht im Staatsdienst gelten!
Von Zeile 64 bis 65 einfügen:
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
In den letzten Tagen und Wochen sind immer mehr Details über die Drohbriefe des
selbsternannten "NSU 2.0" ans Licht gekommen. Fast täglich gibt es neue
Nachrichten über Drohbriefe und -mails, die an Politiker*innen, Anwält*innen,
Journalist*innen, Kabarettist*innen und weitere Personen gingen, die sich in
verschiedenen Kontexten bereits gegen Nazis eingesetzt haben. Ihnen gilt unsere
uneingeschränkte Solidarität. Bereits seit 2018 wurden immer wieder Drohbriefe
verschickt. Dabei wurden zum Teil persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten
verwendet, die zuvor aus Polizeicomputern in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen
wurden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden; die Polizist*innen, deren
Konten benutzt wurden, werden lediglich als Zeugen geführt. Es ist
offensichtlich, dass die hessische Polizei entweder nicht willens, oder nicht in
der Lage ist, die dringend notwendige umfassende Aufklärung zu leisten.Deswegen
muss Aufklärung von außen erfolgen. Wir fordern die sofortige Übernahme der
Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft. Die dafür notwendige
Voraussetzung, der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung, ist mehr als naheliegend. Dabei müssen alle beteiligten
Polizist*innen sofort umfassend vernommen und mögliches Beweismaterial
sichergestellt werden. Bisher ist dies nicht vollumfänglich erfolgt.
Gleichzeitig ist wenig darüber bekannt, wie die Akteur*innen hinter den
Drohbriefen agieren und wie weit sie bereit sind, zu gehen. Deshalb fordern wir
jetzt umfassendeSchutzmaßnahmen für die Betroffenen, bevor die Akteur*innen die
Möglichkeit haben, den Drohungen Taten folgen zu lassen.
Im Zusammenhang mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2018 wurde schnell klar,
dass im Frankfurter Polizeirevier offenbar eine Vernetzung rechtsextremer
Polizist*innen existierte. Das zeigt, dass hier nicht nur Einzeltäter*innen am
Werk sind, sondern gezielt und organisiert Angst verbreitet werden soll. Darüber
hinaus wird durch die Drohungen an die Berliner Abgeordnete Anne Helm eine
Verbindung ins Berliner Nazi-Milieu deutlich. Gerade wenn Sicherheitsbehörden an
extrem rechten Strukturen offenbar maßgeblich beteiligt sind, muss umfassend und
unverzüglich dafür Sorge getragen werden, dass schonungslos aufgeklärt wird und
dass die handelnden Akteur*innen nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Taten
fortzusetzen. Extrem rechte Strukturen in Sicherheitsbehörden müssen sowohl in
Hessen, als auch in ganz Deutschland vollständig zerschlagen werden. Um die
Bildung solcher Strukturen zielgerichtet bekämpfen zu können, begrüßen wir die
bereits angestrebte Einsetzung einer externen und unabhängigen Sonderkommission,
die die Geschehnisse bei der hessischen Polizei aufarbeiten und politische
Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeiten soll. Dabei sollten unbedingt
auch wissenschaftliche Untersuchungen zu extrem rechten und rassistischen
Einstellungen innerhalb der Polizei regelmäßig vorgenommen werden. Zur Klärung
der politischen Verantwortlichkeiten und genauen Abläufe muss zudem ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, nachdem alle
relevanten Tatsachen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wurden.
Wie der Fall in Hessen gezeigt hat, sind rechtsextreme Polizist*innen oft nicht
allein, sondern gut vernetzt, auch innerhalb des eigenen Reviers. Wo Nazi-
Netzwerke innerhalb der Polizei existieren, gibt es auch immer viele
Polizist*innen, die wegschauen. Deshalb muss als Konsequenz aus dem Aufdecken
solcher Netzwerke mit Nachdruck daran gearbeitet werden, besonders die
Problemreviere konsequent zu entnazifizieren und rechtsextremistische Strukturen
vollständig aufzulösen. Dies kann auch heißen, ganze Reviere aufzulösen und neu
zu gründen, sodass alle Polizist*innen durch eine erneute grundlegende
Überprüfung im Einstellungsprozess gehen müssten. Um Missstände möglichst
frühzeitig erkennen zu können, müssen unabhängige, nur den Parlamenten zur
Rechenschaft verpflichtete Ermittlungsstellen geschaffen werden und für
Whistleblower*innen ein umfassender Schutz garantiert werden. Für die Entfernung
von extrem rechten Polizist*innen aus dem Dienst sollten die Hürden gesenkt
werden. Allerdings ist auch klar, dass dienstrechtliche Maßnahmen nicht die
Strafgerichtsbarkeit ersetzen. Deswegen ist es notwendig, extrem rechte
Straftaten innerhalb der Polizei konsequent anzuklagen und die Täter*innen vor
Gericht zu bringen, anstatt sie zu schützen.
Wo Nazi-Netzwerke existieren ist meist auch der Verfassungsschutz nicht weit. Da
der Verfassungsschutz sich ein ums andere Mal als Hindernis bei der Bekämpfung
von Nazi-Netzwerken erwiesen hat fordern wir die Abschaffung des
Verfassungsschutzes. Über die Notwendigkeit und die Art der Offenlegung von
Erkenntnissen aus dem Verfassungschutz darf nicht der Verfassungsschutz
entscheiden können.
In diesem Zusammenhang kritisieren wir die unzureichende Aufklärung des NSU-Komplexes und fordern die Offenlegung der bisher unter Verschluss gehaltenen NSU-Akten. Diese, für 30 Jahre unter Verschluss gehaltenen Akten, sind zwei interne Aktenprüfungsberichte, die vom damaligen hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) beim Landesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben wurden. Solange Geheimdienste existieren, bedarf es größtmöglicher Transparenz und umfassender politischer Kontrolle. Die Freigabe dieser beiden Berichte ist daher unerlässlich!
Die Sicherheitsbehörden als Vertreterinnen der Staatsgewalt und mit dem dort
möglichen Zugang zu Waffen werden für Nazis immer ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben. Es liegt an politisch Verantwortlichen, dafür zu
sorgen, dass die extreme Rechte die Sicherheitsbehörden nicht für die
Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ideologie benutzen kann. Kein Fußbreit
dem Faschismus muss auch erst Recht im Staatsdienst gelten!