Durch die Einführung eines eigenen Tatbestands ergibt sich endlich eine rechtsichere und allgemeingültige Definition von Femiziden. Zudem kann dadurch auch gewährleistet werden, dass Femizide, die qua Definition immer ein Mord aus niederen Beweggründen (misogynie) darstellen, endlich auch als solche bestraft werden. Denn immer wieder werden Femizide nur als Totschalg gewertet und entsprechend geringer bestraft, dies kann ein Tatbestand "Femizid" unterbinden.
Antrag: | Jeder Femizid ist einer zu viel! |
---|---|
Antragsteller*in: | Laetitia Wegmann (KV Erding) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.06.2025, 10:42 |