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            <title>1. Länderrat 2020: Anträge</title>
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                <title>1. Länderrat 2020: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>F-3 B: Geschäftsordnung des Bundesvorstandes</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Geschaeftsordnung_des_Bundesvorstandes-3010</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 18.01.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Länderrat bestätigt den Beschluss der folgenden Geschäftsordung des Bundesvorstands:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Bundesvorstand vertritt die GRÜNE JUGEND nach außen und zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Bundesvorstand trifft sich mindestens alle 8 Wochen zu ordentlichen Sitzungen - darunter eine konstituierende und mindestens eine weitere Klausurtagung. Die politische Geschäftsführer*in lädt zu Sitzungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von einer Woche ein. In dringenden und zu begründenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Außerordentliche Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder verlangt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Bundesvorstand hält in der Regel wöchentlich eine Telefonkonferenz ab. Die Telefonkonferenz dient der allgemeinen Absprache im Bundesvorstand, zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung. Bei Bedarf kann die politische Geschäftsführer*in möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von 24 Stunden, zu weiteren Telefonkonferenzen einladen. In dringenden und zu begründenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter mindestens ein*e Sprecher*in oder zwei Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes, anwesend sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse können im Umlaufverfahren getroffen werden. Zur Gültigkeit bedarf ein Umlaufbeschluss der Zustimmung die Mehrheit der Mitglieder des Bundesvorstandes, darunter mindestens einer Sprecher*in oder zweier Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Über Beschlüsse des gesamten und des geschäftsführenden Bundesvorstandes ist Protokoll zu führen. Umlaufbeschlüsse sind dem Protokoll der nächsten Telefonkonferenz oder Sitzung beizufügen. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Bundesvorstandes bzw. geschäftsführenden Bundesvorstandes innerhalb von zwei Wochen widerspricht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Öffentliche Erklärungen und Beschlüsse im Namen des gesamten Bundesvorstandes bedürfen mehrheitlicher Zustimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Finanzwirksame Beschlüsse, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes notwendig sind, können nur im Beisein der Schatzmeister*in oder ihrer/seiner Vertretung gefasst werden. Über Anschaffungen für die Bundesgeschäftsstelle kann der geschäftsführende Bundesvorstand bis zu einer Höhe von 500€ alleine entscheiden. Finanzbeschlüsse ab 150€ müssen von der Schatzmeister*in unterschrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Bundesvorstand gibt sich einen Aufgabenverteilungsplan. Darin wird die Zuständigkeit für Fachforen und Landesverbände sowie die Vertretung der Schatzmeister*in und der politischen Geschäftsführer*in festgelegt. Es können weitere Aufgaben und Zuständigkeiten verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Sprecher*innen vertreten die GRÜNE JUGEND nach außen, sie sind insbesondere für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit zuständig. Für das Verfahren der Öffentlichkeitsarbeit beschließt der Bundesvorstand ein eigenes Presse- und Öffentlichkeitsarbeitskonzept.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die politische Geschäftsführer*in ist in der Regel zuständig für die politische Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Bundesvorstandes, der Mitgliederversammlungen, des Länderrats und der weiteren Gremien des Bundesverbands, sofern für diese keine abweichende Zuständigkeit festgelegt ist, sowie für die Länderkoordination. Sie/er leitet die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand und erstattet dem Bundesvorstand regelmäßig Bericht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der geschäftsführende Bundesvorstand beschließt über Personalfragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Auf Beschluss des Bundesvorstandes kann Mitgliedern des Vorstandes oder Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle eine Vertretungsvollmacht übertragen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2020 13:17:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P-2 B: Dringlichkeitsantrag: Siemens schür kein Feuer - #stopadani</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Siemens_schuer_kein_Feuer_-_stopadani-47630</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 21.01.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den vergangenen Monaten wurden durch die Wald- und Buschbrände in ganz Australien fünf Millionen Hektar Land verbrannt. Dabei verloren mehrere Menschen und Milliarden von Tieren ihr Leben, Tausende mussten vor den Bränden fliehen und ihre Häuser zurücklassen. Zwar sind Feuer in Australien keine Seltenheit, aber die Heftigkeit und Frequenz der Brände in den letzten Jahren sind alarmierend und lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen globaler Erderwärmung und Wetterextremen vor Ort erkennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Anbetracht dieser verheerenden Buschfeuer in Australien ist es geradezu absurd, weiter an fossilen Energieträgern festzuhalten, deren Verbrennung einen enormen Ausstoß von Treibhausgasen verursacht und so die Klimakrise weiter vorantreibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotzdem soll in Australien die größte Kohlemiene der Welt erschlossen werden. Der Konzern Adani Group plant damit jährlich 60 Millionen Tonnen Kohle aus fünf Untertageminen und sechs Tagebaustätten der Carmichael Mine zu fördern. Alleine damit wird das weltweite Kontingent an CO<sub>2</sub>-Emissionen deutlich überschritten. Die Pariser 1,5-Grad-Grenze wird durch dieses Kraftwerk allein gefährdet. Das Great Barrier Reaf wird durch den geplanten Transport der geförderten Kohle massiv gefährdet und das gesamte Ökosystem bedroht! Außerdem schweben indigene Bevölkerungsgruppen in der Gefahr durch das Großprojekt ihre Lebensgrundlagen zu verlieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technik für eine 200 Kilometer lange Signalanlage, die die Miene mit dem regulären Schienennetz verbinden soll, will der Konzern Siemens bereitstellen. Obwohl sich der Konzern selbst das Ziel auferlegt hat, bis 2030 klimaneutral zu wirtschaften, handelt er durch die Beteiligung an diesem Großprojekt entgegen der eigenen Prinzipien und gegen die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen sowie Menschen im globalen Süden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne Jugend fordern wir Siemens dazu auf, die Beiteiligung zu überdenken und sich – so wie es die konkurrierenden Unternehmen auch getan haben – aus dem Projekt zurückzuziehen. Siemens muss Verantwortung übernehmen – nicht nur für seine Shareholder. Den Bekenntnissen des Unternehmens zu den Pariser Klimazielen müssen Taten folgen. Schluss mit dem Greenwashing!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch eigentlich darf es gar nicht soweit kommen, dass einzelne Unternehmen gravierende Entscheidungen über unsere Zukunft fällen können. Die Klimakrise kann man nicht mit freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen stoppen; es bedarf im Gegensatz dazu einer starken Ordnungspolitik. Denn Siemens handelt innerhalb der Prämissen des Kapitalismus rational und hält sich an die vorgeschriebenen Vertragsrichtlinien. Wenn man Unternehmen dazu bringen möchte, in Zukunft nur noch erneuerbare Energien und klimafreundliche Projekte zu unterstützen, muss der Staat Verantwortung übernehmen und eine klare, stringente Klimapolitik beschließen, die belohnt, was Menschen nützt, und bestraft, was unsere Lebensgrundlagen bedroht.<br><br>
Deswegen wollen wir, dass weltweit fossile Energieträger und insbesondere Kohle überflüssig gemacht werden. In diesem Zusammenhang fordern wir einen Ausstieg aus der Kohlekraft in Deutschland bis 2025 und in Europa bis 2030. Desweiteren brauchen wir einen europäischen Green Deal, der den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt, nur noch klimaneutrale Industrien unterstützt und eine Transformation aller Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft bis spätestens 2040 vornimmt. Die GRÜNE JUGEND fordert, dass diese Maßnahmen unter einem europäischen Klimavorbehalt zusammengefasst werden, welcher alle zukünftigen Gesetze in Europa darauf prüft, ob sie mit Klimaneutralität vereinbar sind.<br><br>
Uns ist klar, dass die Klimakrise nicht innerhalb des kapitalistischen Systems bekämpft werden kann, deshalb setzen wir uns als Grüne Jugend langfristig für die Überwindung des Kapitalismus ein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2020 13:11:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P-1 B: Für einen CO2 Preis, der wirklich etwas verändert</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Fuer_einen_CO2_Preis_der_wirklich_etwas_veraendert-2449</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 21.01.2020)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Fuer_einen_CO2_Preis_der_wirklich_etwas_veraendert-2449</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sommer 2019 war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Durch die anhaltende Dürre kam es in Brandenburg zu den größten Waldbränden aller Zeiten und auch in Portugal, Spanien, Australien, Brasilien, Zentralafrika und in der Arktis standen 2019 große Flächen in Flammen. Dabei wurde extrem viel CO<sub>2</sub> freigesetzt, und die Folgen treffen insbesondere Menschen im Globalen Süden, die sich nicht vor den Folgen schützen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen: Die Klimakrise ist da, doch die Große Koalition hat in den letzten Jahren eher mit Unwissen und Blockadehaltung die Klimapolitik Deutschlands und Europas bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das vorgeschlagene Klimapaket der Bundesregierung vom September 2019 reicht nicht aus, um die eigenen Klimschutzziele bis 2030 zu erreichen, die Erreichbarkeit von 1,5 Grad des Pariser Abkommen liegt in weiter Ferne. Jahr für Jahr schiebt die Große Koalition die Reduktionsverpflichtungen weiter vor und jedes Jahr stoßen Deutschland und Europa mehr CO<sub>2</sub> aus, als uns noch rechnerisch zusteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist schon lange nicht mehr 5 vor 12! Um die Klimakrise im heutigen Stadium noch eindämmen zu können, brauchen wir ab sofort eine Kehrtwende in der Politik. Neben einem Klimavorbehalt, der alle weiteren Maßnahmen und Gesetze der Bundesregierung prüfen soll und einem Instrumentenmix, der die Verkehrs-, Agrar-, Industrie-, Gebäude- und Energiesektoren gleichermaßen unter die Lupe nimmt und eine Transformation in allen Bereichen ermöglicht, fordern wir einen CO<sub>2</sub>-Preis, der schon heute Wirkung zeigt und den Wandel weg von klimaschädlichen Prozessen verschnellert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Nur ein ambitionierter CO2 Preis kann Wirkung zeigen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein CO<sub>2</sub>-Preis kann dazu dienen, dass ambitionierter Klimaschutz schneller vorankommt, da der Marktmechanismus klimaschädliche Prozesse bei einem angemessenen Preis verhindert. Für uns ist allerdings klar, ein CO<sub>2</sub>-Preis ist nur dann auch wirklich gut und fair für eine Gesellschaft, wenn er sozial gerecht gestaltet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Umweltbundesamt schätzt die Schäden, die eine Tonne CO<sub>2</sub> anrichtet, auf 180 € pro Tonne (in Preisen für 2016 gerechnet), wenn man die Schäden für zuküntige Generationen noch beachtet sogar auf 640 €. Der CO<sub>2</sub>-Preis von 25 €, auf den sich der Vermittlungsausschuss im Dezember 2019 geeinigt hat, ist nicht hoch genug, um überhaupt eine Wirkung zu zeigen und die ersten klimaschädlichen Prozesse sofort zu beenden. Ein CO<sub>2</sub>-Preis, der wirklich Wirkung zeigt, muss bei mindestens 50 € beginnen, wie verschiedene Studien begründen (u. a. von Agora Energiewende).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNE JUGEND fordert einen CO<sub>2</sub>-Preis von 80 € ab 2020 und einen Anstieg von 30 € pro Jahr für alle Sektoren. Dies würde bedeuten, dass wir 2024 einen Preis von 200 € erreichen. Ebenfalls fordert die GRÜNE JUGEND in diesem Zusammenhang ein unabhängiges Gremium bestehend aus Klima- und Wirtschaftswissenschaftler*innen, das im Umweltbundesamt angegliedert ist, welches jährlich überprüfen soll, ob die Höhe des CO<sub>2</sub>-Preises ausreicht und generationengerecht ist oder doch erhöht werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Andere Staaten in Europa gehen mit gutem Beispiel voran: So haben sowohl Schweden mit 115 € pro Tonne als auch die Schweiz mit 96 Franken pro Tonne einen CO<sub>2</sub>-Preis, der schon heute Wirkung zeigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufkommen aus der Steuer muss durch Mechanismen wieder zurück an die Menschen verteilt werden, um soziale Gerechtigkeit zu garantieren. Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND ein Energiegeld von 300 € jährlich, das an alle Bürger*innen gegeben wird. Dieses soll dann in Relation zum steigenden CO<sub>2</sub>-Preis weiter anwachsen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass Haushalte, die weniger Energie verbrauchen, auch mehr Geld erstattet bekommen. Bei einer Steigerung des CO<sub>2</sub>-Preises muss das Energiegeld dementsprechend zurück an die Menschen verteilt werden, um eine Mehrbelastung ärmerer Haushalte zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die übrigen Einnahmen, die nicht in ein Energiegeld für Bürger*innen fließen, sollen in Gänze in klimaschonende Maßnahmen fließen und so einen schnelleren Wandel ermöglichen, um damit die Zukunft kommender Generationen zu sichern und kommende Schäden möglichst gering zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE JUGEND fordern wir, (unter anderem) Maßnahmen zu priorisieren, die sowohl klimaschonend sind, als auch die soziale Spaltung bekämpfen. Als gutes Beispiel kann hier eine Initiative des Ausbaus und der Vergünstigung des Öffentlichen Nah-/Fernverkehrs dienen. Wir wollen klar machen: Soziale Gerechtigkeit und der Kampf gegen die Klimakrise sind miteinander vereinbar und stehen in keinem Widerspruch zueinander!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Alle Gelder sofort raus aus klimaschädlichen Prozessen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben einem CO<sub>2</sub>-Preis fordert die GRÜNE JUGEND sofort alle Subventionen in klimschädliche Prozesse zu beenden. Damit werden sowohl die Steuerbefreiung von Rohöl zur Plastikherstellung als auch der Beschaffungszuschuss für Ölheizungen und die Subventionen von Kohlekraftwerken sofort eingestellt. Auch die Energiesteuerbefreiung des Kerosins und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge sind umgehend aufzuheben. Gleiches gilt beispielsweise auch für das Dieselprivileg oder die Agrardieselvergütung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leider haben klimaschädliche Unternehmen an Kapitalmärkten auch jetzt noch leichtes Spiel, an Geld für neue CO<sub>2</sub>-intensive Investitionen zu kommen. Selbst öffentliche Kapitalanlagen in klimaschädliche Unternehmen sind absolut gängig. Das muss sich ändern! Die GRÜNE JUGEND fordert, dass jegliche öffentliche Beteiligung an klimaschädlichen Unternehmen beendet und Finanzmittel divestiert werden. Wir wollen, dass sich öffentliche Akteur*innen ausschließlich an erneuerbaren Ernergieträgern beteiligen.<br><br>
Öffentliche Mittel für Universitäten und Forschungsinstitute, die bisher zur weiteren Erforschung fossiler Energieträger zur Verfügung gestellt wurden, will die GRÜNE JUGEND zur Forschung an Erneuerbaren Energien oder auch der Klimafolgenanpassung einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Marktmechanismen alleine werden die Welt nicht retten – wir brauchen einen Systemwandel</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein CO<sub>2</sub>-Preis und weitere finanzpolitische Mechanismen, wie ein Ende aller klimaschädlichen Subventionen, werden die Klimakrise allein nicht beenden. Vielmehr ist die Mehrwertlogik und der damit verbundene Wachstumszwang des Kapitalismus das Problem. Für uns ist klar, dass wir ein anderes Wirtschaftssystem brauchen, in dem Wohlstand nicht mehr auf Ausbeutung von Mensch und Natur beruht. Wir müssen über das kapitalistische System hinaus denken und ein sozial-ökologisches Wirtschaftssystem entwickeln, das die Bedürfnisse von Menschen sowie den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage in den Mittelpunkt stellt und entlang dieser Linien technischen Wandel gestalten und nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ordnungspolitik wie ein Kohleausstieg vor 2030 in ganz Europa, Preispolitik, Daseinsvorsorge, eine starke öffentliche Hand sowie Förder- und Investitionspolitik müssen heute den Rahmen setzen, können jedoch niemals eine langfristige Lösung sein. Für uns ist klar: Nur wenn wir unsere Wirtschaft grundlegend verändern und eine sozial-ökologische Transformation außerhalb des Kapitalismus und der Wachstumslogik schaffen, kann unsere Lebensgrundlage langfristig bestehen und ein gutes Leben für alle Menschen garantiert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2020 13:06:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-2 B: Geschäftsordnung des Länderrats</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Geschaeftsordnung_des_Laenderrats-43218</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 18.01.2020)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Geschaeftsordnung_des_Laenderrats-43218</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 1 Präsidium</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand schlägt zu Beginn jeder Sitzung ein Präsidium als Tagungsleitung vor, das in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit vom Länderrat gewählt wird. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 2 Delegierte</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Stimmberechtigt können nur Delegierte oder Ersatzdelegierte sein, die der Bundesgeschäftsstelle mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sitzung des Länderrats gemeldet wurden.<br>
(2) Später gemeldete Delegierte können nur Stimmrecht ausüben, wenn sie mit absoluter Mehrheit vom Länderrat zugelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 3 Anträge</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fristen für Anträge und Änderungsanträge richten sich nach den Bestimmungen für die Mitgliederversammlung. Die Bestimmungen für Dringlichkeitsanträge gelten entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 4 Arbeitsbereiche </strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Zusammensetzung von Arbeitsbereichen, die der Länderrat bestätigen muss, soll dem Länderrat gemeinsam mit dem Auswahlbericht und einer Vorstellung der ausgewählten Bewerber*innen spätestens eine Woche vor Beginn der Sitzung mitgeteilt werden.<br>
(2) Auskunftsersuche über das Auswahlverfahren gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der Ordnung der Arbeitsbereiche sind spätestens drei Tage vor Beginn der Sitzung schriftlich einzureichen. Der Länderrat entscheidet über sie mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 5 Allgemeine Bestimmungen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im Übrigen gilt die allgemeine Geschäftsordnung.<br>
(2) Diese Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit beschlossen und geändert. Sie kann nicht durch einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2020 12:50:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P-2: Dringlichkeitsantrag: Dringlichkeitsantrag: Siemens schür kein Feuer - #stopadani</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1620</link>
                        <author>Evalotte Mohren, Annkatrin Esser, Justus Zimmermann</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1620</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den vergangenen Monaten wurden durch die Wald- und Buschbrände in ganz Australien fünf Millionen Hektar Land verbrannt. Dabei verloren mehrere Menschen und Milliarden von Tieren ihr Leben, Tausende mussten vor den Bränden fliehen und ihre Häuser zurücklassen. Zwar sind Feuer in Australien keine Seltenheit, aber die Heftigkeit und Frequenz der Brände in den letzten Jahren sind alarmierend und lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen globaler Erderwärmung und Wetterextremen vor Ort erkennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Anbetracht dieser verheerenden Buschfeuer in Australien, ist es geradezu absurd weiter an fossilen Energieträgern festzuhalten, deren Verbrennung einen enormen Ausstoß von Treibhausgasen verursacht und so die Klimakrise weiter vorantreibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und trotzdem soll in Australien die größte Kohlemiene der Welt erschlossen werden. Der Konzern Adani Group plant damit jährlich 60 Millionen Tonnen Kohle aus fünf Untertageminen und sechs Tagebaustätten der Carmichael Mine zu fördern. Alleine damit wird das weltweite Kontingent an CO2-Emissionen deutlich überschritten. Die Pariser 1,5°C-Grenze wird durch dieses Kraftwerk alleine gefährdet. Das Great Barrier Reaf wird durch den geplanten Transport der geförderten Kohle massiv gefährdet und das gesamte Ökosystem bedroht! Außerdem schweben indigene Bevölkerungsgruppen in der Gefahr durch das Großprojekt ihre Lebensgrundlagen zu verlieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technik für eine 200 Kilometer lange Signalanlage, die die Miene mit dem regulären Schienennetz verbinden soll, will der Konzern Siemens bereitstellen. Obwohl sich der Konzern selbst das Ziel auferlegt hat, bis 2030 klimaneutral zu wirtschaften, handelt er durch die Beteiligung an diesem Großprojekt entgegen der eigenen Prinzipien und gegen die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen sowie Menschen im globalen Süden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne Jugend fordern wir Siemens dazu auf, sich zu den Pariser Klimazielen und der 1,5° Grenze zu bekennen, anstatt aus dreckigen Technologie aus dem letzten Jahrhundert Profit zu schlagen und somit die Zukunft nachfolgernder Generationen und Menschen im globalen Süden zu gefährden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten das Siemens umgehend die Verträge mit Adani kündigt und in Zukunft von Treibhausgasintensiven Projekten absieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Fall zeigt deutlich, ohne politische Rahmenbedingungen, die ein solches klimaschädliches Verhalten verhindern, wird Unternehmen kurzfristiger Profit immer wichtiger sein. Deshalb setzen wir uns als Grüne Jugend für die Überwindung des Kapitalismus ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne Jugend fordern wir außerdem den schnellstmöglichen deutschlandweiten Kohleausstieg bis 2025 und Divestment aus fossilen Energieträgern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Jan 2020 13:25:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P-1: Für einen CO2 Preis, der wirklich etwas verändert</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1616</link>
                        <author>Grüne Jugend Bundesvorstand (beschlossen am: 27.12.2019)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1616</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sommer 2019 war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung, durch die anhaltende Dürre kam es in Brandenburg zu den größten Waldbränden aller Zeiten und auch in Portugal, Spanien, Australien, Brasilien, Zentralafrika und in der Arktis standen 2019 große Flächen in Flammen. Dabei wurde extrem viel CO2 freigesetzt und die Folgen treffen insbesondere Menschen im Globalen Süden, die sich nicht vor den Folgen schützen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen: Die Klimakrise ist da, doch die Große Koalition hat in den letzten Jahren eher mit Unwissen und Blockadehaltung die Klimapolitik Deutschlands und Europas bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das vorgeschlagene Klimapaket der Bundesregierung vom September 2019 reicht nicht aus, um die eigenen Klimschutzziele bis 2030 zu erreichen, die Erreichbarkeit von 1.5 Grad des Pariser Abkommen liegt in weiter Ferne. Jahr für Jahr schiebt die Große Koalition die Reduktionsverpflichtungen weiter vor und jedes Jahr stoßen Deutschland und Europa mehr CO2 aus, als uns noch rechnerisch zusteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist schon lange nicht mehr 5 vor 12! Um die Klimakrise im heutigen Stadium noch eindämmen zu können, brauchen wir ab sofort eine Kehrtwende in der Politik. Neben einem Klimavorbehalt, der alle weiteren Maßnahmen und Gesetze der Bundesregierung prüfen soll und einem Instrumentenmix, der die Verkehrs-, Agrar-, Industrie-, Gebäude- und Energiesektoren gleichermaßen unter die Lupe nimmt und eine Transformation in allen Bereichen ermöglicht, fordern wir einen CO2-Preis, der schon heute Wirkung zeigt und den Wandel weg von klimaschädlichen Prozessen verschnellert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nur ein ambitionierter CO2 Preis kann Wirkung zeigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein CO2-Preis kann dazu dienen, dass ambitionierter Klimaschutz schneller vorankommt, da der Marktmechanismus klimaschädliche Prozesse bei einem angemessenen Preis verhindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist allerdings klar, ein CO2-Preis ist nur dann auch wirklich gut für eine Gesellschaft, wenn er sozial gerecht gestaltet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Umweltbundesamt schätzt die Schäden, die eine Tonne CO2 anrichtet, auf 180€ pro Tonne (in Preisen für 2016 gerechnet), wenn man die Schäden für zuküntige Generationen noch beachtet sogar auf 640€. Der CO2 Preis von 25€, auf den sich der Vermittlungsausschuss im Dezember 2019 geeinigt hat, ist nicht hoch genug, um überhaupt eine Wirkung zu zeigen und die ersten klimaschädlichen Prozesse sofort zu beenden. Ein CO2 Preis, der wirklich Wirkung zeigt, muss bei mindestens 50€ beginnen, wie verschiedene Studien begründen (u.a. Agora Energiewende).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNE JUGEND fordert einen CO2-Preis von 80€ ab 2020 und einen Anstieg von 20€ pro Jahr für alle Sektoren. Dies würde bedeuten, dass wir 2025 einen CO2-Preis von 180€ erreichen. Ebenfalls fordert die GRÜNE JUGEND in diesem Zusammenhang ein unabhängiges Gremium bestehend aus Klima- und Wirtschaftswissenschaftler*innen, das im Umweltbundesamt angegliedert ist, welches jährlich überprüfen soll, ob die Höhe des CO2-Preises ausreicht oder doch erhöht werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Andere Staaten in Europa gehen mit gutem Beispiel voran: so haben sowohl Schweden mit 115€ pro Tonne als auch die Schweiz mit 96 Franken pro Tonne einen CO2 Preis, der schon heute Wirkung zeigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufkommen aus der Steuer muss durch Mechanismen wieder zurück an die Menschen verteilt werden, um soziale Gerechtigkeit zu garantieren. Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND ein Energiegeld von 200€, das an alle Bürger*innen gegeben wird. Dieser Mechanismus führt dazu, dass Haushalte, die weniger Energie verbrauchen, auch mehr Geld erstattet bekommen. Bei einer Steigerung des CO2-Preises muss das Energiegeld dementsprechend zurück an die Menschen verteilt werden, um eine Mehrbelastung ärmerer Haushalte zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die übrigen Einnahmen, die nicht in ein Energiegeld für Bürger*innen fließen, sollen in Gänze in klimaschonende Maßnahmen fließen und so einen schnelleren Wandel ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE JUGEND fordern wir, (unter anderem) Maßnahmen zu priorisieren, die sowohl klimaschonend sind, als auch die soziale Spaltung bekämpfen. Als gutes Beispiel kann hier eine Initiative des Ausbaus und der Vergünstigung des Öffentlichen Nah-/Fernverkehrs dienen. Wir wollen klar machen: Soziale Gerechtigkeit und der Kampf gegen die Klimakrise stehen in keinem Widerspruch zueinander!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle Gelder sofort raus aus klimaschädlichen Prozessen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben einem CO2-Preis fordert die GRÜNE JUGEND sofort alle Subventionen in klimschädliche Prozesse zu beenden. Damit werden sowohl die Steuerbefreiung von Rohöl zur Plastikherstellung, der Beschaffungszuschuss für Ölheizungen, Nichtbesteuerung von Kerosin und die Subventionen von Kohlekraftwerken sofort eingestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leider haben klimaschädliche Unternehmen an Kapitalmärkten auch jetzt noch leichtes Spiel, an Geld für neue CO2-intensive Investitionen zu kommen. Selbst öffentliche Kapitalanlagen in klimaschädliche Unternehmen sind absolut gängig. Das muss sich ändern! Die GRÜNE JUGEND fordert, dass jegliche öffentliche Beteiligungen an klimaschädlichen Unternehmen beendet und Finanzmittel divestiert werden. Wir wollen, dass sich öffentliche Akteur*innen ausschließlich an den Energieträgern beteiligen, die mit unserer Zukunft vereinbar sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Marktmechanismen alleine werden die Welt nicht retten - wir brauchen einen Systemwandel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein CO2-Preis und weitere finanzpolitische Mechanismen wie ein Ende aller klimaschädlichen Subventionen alleine werden die Klimakrise nicht beenden. Vielmehr ist die Mehrwertlogik und der damit verbundene Wachstumszwang des Kapitalismus das Problem. Für uns ist klar, dass wir ein anderes Wirtschaftssystem brauchen, in dem Wohlstand nicht mehr auf Ausbeutung von Mensch und Natur beruht. Wir müssen über das kapitalistische System hinaus denken und ein sozial- ökologisches Wirtschaftssystem entwickeln, das die Bedürfnisse von Menschen sowie den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage in den Mittelpunkt stellen und entlang dieser Linien technischen Wandel gestalten und nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ordnungspolitik wie ein Kohleausstieg bis 2030 in ganz Europa, Preispolitik, Daseinsvorsorge, eine starke öffentliche Hand sowie Förder- und Investitionspolitik müssen heute den Rahmen setzen, können jedoch niemals eine langfristige Lösung sein. Für uns ist klar: Nur wenn wir unsere Wirtschaft grundlegend verändern und eine sozial-ökologische Transformation außerhalb des Kapitalismus und der Wachstumslogik schaffen, kann unsere Lebensgrundlage langfristig bestehen und ein gutes Leben für alle Menschen garantiert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Dec 2019 21:45:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-3: Geschäftsordnung des Bundesvorstandes</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1610</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 16.12.2019)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1610</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Laut § 1 Absatz 4 der Satzung bedarf die Geschäftsordnung des Bundesvorstands der Bestätigung des Länderrats. Der Länderrat bestätigt den Beschluss der folgenden Geschäftsordung des Bundesvorstands:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Bundesvorstand vertritt die GRÜNE JUGEND nach außen und zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Bundesvorstand trifft sich mindestens alle 8 Wochen zu ordentlichen Sitzungen - darunter eine konstituierende und mindestens eine weitere Klausurtagung. Die politische Geschäftsführer*in lädt zu Sitzungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von einer Woche ein. In dringenden und zu begründenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Außerordentliche Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder verlangt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Bundesvorstand hält in der Regel wöchentlich eine Telefonkonferenz ab. Die Telefonkonferenz dient der allgemeinen Absprache im Bundesvorstand, zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung. Bei Bedarf kann die politische Geschäftsführer*in möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von 24 Stunden, zu weiteren Telefonkonferenzen einladen. In dringenden und zu begründenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter mindestens ein*e Sprecher*in oder zwei Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes, anwesend sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse können im Umlaufverfahren getroffen werden. Zur Gültigkeit bedarf ein Umlaufbeschluss der Zustimmung die Mehrheit der Mitglieder des Bundesvorstandes, darunter mindestens einer Sprecher*in oder zweier Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Über Beschlüsse des gesamten und des geschäftsführenden Bundesvorstandes ist Protokoll zu führen. Umlaufbeschlüsse sind dem Protokoll der nächsten Telefonkonferenz oder Sitzung beizufügen. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Bundesvorstandes bzw. geschäftsführenden Bundesvorstandes innerhalb von zwei Wochen widerspricht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Öffentliche Erklärungen und Beschlüsse im Namen des gesamten Bundesvorstandes bedürfen mehrheitlicher Zustimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Finanzwirksame Beschlüsse, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes notwendig sind, können nur im Beisein der Schatzmeister*in oder ihrer/seiner Vertretung gefasst werden. Über Anschaffungen für die Bundesgeschäftsstelle kann der geschäftsführende Bundesvorstand bis zu einer Höhe von 500€ alleine entscheiden. Finanzbeschlüsse ab 150€ müssen von der Schatzmeister*in unterschrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Bundesvorstand gibt sich einen Aufgabenverteilungsplan. Darin wird die Zuständigkeit für Fachforen und Landesverbände sowie die Vertretung der Schatzmeister*in und der politischen Geschäftsführer*in festgelegt. Es können weitere Aufgaben und Zuständigkeiten verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Sprecher*innen vertreten die GRÜNE JUGEND nach außen, sie sind insbesondere für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit zuständig. Für das Verfahren der Öffentlichkeitsarbeit beschließt der Bundesvorstand ein eigenes Presse- und Öffentlichkeitsarbeitskonzept.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die politische Geschäftsführer*in ist in der Regel zuständig für die politische Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Bundesvorstandes, der Mitgliederversammlungen, des Länderrats und der weiteren Gremien des Bundesverbands, sofern für diese keine abweichende Zuständigkeit festgelegt ist, sowie für die Länderkoordination. Sie/er leitet die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand und erstattet dem Bundesvorstand regelmäßig Bericht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der geschäftsführende Bundesvorstand beschließt über Personalfragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Auf Beschluss des Bundesvorstandes kann Mitgliedern des Vorstandes oder Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle eine Vertretungsvollmacht übertragen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Dec 2019 11:30:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-2: Geschäftsordnung des Länderrats</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1609</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 16.12.2019)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/motion/1609</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 1 Präsidium</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand schlägt zu Beginn jeder Sitzung ein Präsidium als Tagungsleitung vor, das in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit vom Länderrat gewählt wird. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 2 Delegierte</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Stimmberechtigt können nur Delegierte oder Ersatzdelegierte sein, die der Bundesgeschäftsstelle mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sitzung des Länderrats gemeldet wurden.<br>
(2) Später gemeldete Delegierte können nur Stimmrecht ausüben, wenn sie mit absoluter Mehrheit vom Länderrat zugelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 3 Anträge</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fristen für Anträge und Änderungsanträge richten sich nach den Bestimmungen für die Mitgliederversammlung. Die Bestimmungen für Dringlichkeitsanträge gelten entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 4 Arbeitsbereiche </strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Zusammensetzung von Arbeitsbereichen, die der Länderrat bestätigen muss, soll dem Länderrat gemeinsam mit dem Auswahlbericht spätestens eine Woche vor Beginn der Sitzung mitgeteilt werden.<br>
(2) Auskunftsersuche über das Auswahlverfahren gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der Ordnung der Arbeitsbereiche sind spätestens drei Tage vor Beginn der Sitzung schriftlich einzureichen. Der Länderrat entscheidet über sie mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 5 Allgemeine Bestimmungen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im Übrigen gilt die allgemeine Geschäftsordnung.<br>
(2) Diese Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit beschlossen und geändert. Sie kann nicht durch einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zu § 1:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Aufgaben der Versammlungsleitung sind in der allgemeinen Geschäftsordnung beschrieben, auf die am Ende der Geschäftsordnung verwiesen wird. An dieser Stelle wird deshalb lediglich festgehalten, dass, durch die Ähnlichkeit des Aufbaus des Gremiums, die Wahl des Präsidiums wie auf der Mitgliederversammlung erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zu § 2:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um Klarheit über die Zusammensetzung und das Stimmrecht zu schaffen und ggf. Unklarheiten noch vor Beginn der Sitzung in Absprache mit dem jeweiligen Landesvorstand zu beseitigen wird eine Frist für die Meldung von Delegierten festgehalten. In Ausnahmefällen in denen eine Delegation nicht rechtzeitig gemeldet werden konnte kann der Länderrat später gemeldete Delegierte zulassen.<br>
Die Frist gilt dabei nur für die Meldung der Liste der Delegierten und Ersatzdelegierten. Gemeldete Ersatzdelegierte können selbstverständlich auch kurzfristig Delegierte ersetzen, die bei der Sitzung verhindert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zu § 3:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Größe des Gremiums, die Zahl der Antragsberechtigten und potentiellen Antragsteller*innen und der weitgehenden Beschlussrechte des Länderrats ist eine Frist für Anträge und Änderungsanträge nötig. Die Fristen der Mitgliederversammlung (drei Wochen für Anträge, drei Tage für Änderungsanträge) erlauben eine angemessene Vorbereitung der Delegierten und Absprache in ihren Landesverbänden. Durch die Übernahme der Regeln der Mitgliederversammlung bleiben die Fristen einfach nachvollziehbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zu § 4:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu (1): Der Länderrat besitzt ein weitgehendes Kontroll- und Auskunftsrecht im Bezug auf die EInsetzung von Arbeitsbereichen und muss die Einsetzung einiger Arbeitsbereiche bestätigen. Um eine Vorbereitung der Delegierten zu ermöglichen, wird eine Frist für die Veröffentlichung des Auswahlberichts gesetzt. Da an einen solchen reinen Bericht keine Änderungsanträge gestellt werden können und um das Verfahren für die Einsetzung von Arbeitsbereichen nicht in die Länge zu ziehen wird eine kürzere Frist als für Anträge gesetzt.<br>
Zu (2): Das Auskunftsrecht gilt für den Länderrats als Gremium, er muss Auskünfte also mit Mehrheit verlangen. Wenn Delegierte des Länderrats dies wollen, wird eine Frist gesetzt (dieselbe Frist wie für Änderungsanträge) um dem Vorstand Zeit zu geben, die Antworten vorzubereiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Zu § 5:</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für alle weiteren üblichen Regeln, die Geschäftsordnungen vorsehen (Beschluss der Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Geschäftsordnungsanträge, ...) sind für den Länderrat keine besonderen Regeln nötig, es wird deshalb auf die allgemeine Geschäftsordnung verwiesen.<br>
Teil der Bestimmungen am Ende der Geschäftsordnung ist das Verfahren für deren Änderung. Da es auch im Länderrat Dringlichkeitsanträge gibt wird festgehalten, dass, wie auf der Mitgliederversammlung, die Geschäftsordnung nicht per Dringlichkeitsantrag geändert werden kann. Geändert wird die Geschäftsordnung wie für Geschäftsordnungen der Grünen Jugend üblich mit absoluter Mehrheit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Dec 2019 11:22:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-1: Tagesordnung</title>
                        <link>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Tagesordnung-15211</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 06.12.2019)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.gruene-jugend.de/1lr20/Tagesordnung-15211</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 1 Begrüßung und Formalia<br>
TOP 2 Arbeitsbereiche und Teams<br>
TOP 3 Aktuelle politische Entwicklungen<br>
TOP 4 Strategien und Perspektiven für die GRÜNE JUGEND<br>
TOP 5 Verschiedenes</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Dec 2019 10:56:44 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>